November 2020

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Allgemein

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

Arbeitsvertragsrecht

Darlegungslast im Überstundenprozess

Betriebsverfassungsrecht

Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im Bewachungsgewerbe

Europarecht

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

Auslegung des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

In nationalen Tarifverträgen geregelter zusätzlicher Mutterschaftsurlaub darf ausschließlich Müttern vorbehalten bleiben

Kündigung/Kündigungsschutz

Fristlose Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit

Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Selbstbeurlaubung

Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung

Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit, wenn ein ständig vorhandenes Sockelarbeitsvolumen durch Leiharbeitnehmer abgedeckt wird

Prozessuales

Auslegung von Prozessanträgen

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

 

C. Literatur

 

 

Allgemein

 

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

EU-Kurzarbeitergeld SURE: Kommission zahlt 17 Mrd. Euro an Italien, Spanien und Polen ausPressemitteilung der EU-Kommission vom 27.10.2020Die Europäische Kommission hat am 27.10.2020 im Rahmen des SURE-Instruments die erste Tranche der finanziellen Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Umfang von insgesamt 17 Mrd. Euro an Italien, Spanien und Polen ausgezahlt. 

Weitere aktuelle Meldungen zu SURE: Kommission gibt zweite Sozialanleihe über 14 Milliarden Euro heraus  und geplante Milliardenzahlung aus SURE für Irland.

(gk)

EU-Richtlinie soll angemessene Mindestlöhne in allen Mitgliedsstaaten sicherstellen

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28.10.2020

Die Kommission hat am 28.10.2020 eine EU-Richtlinie vorgeschlagen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch angemessene Mindestlöhne schützen und ihnen am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen soll.

In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es Mindestlöhne. In 21 Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne und in 6 Mitgliedstaaten (Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) wird der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt. In den meisten Mitgliedstaaten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch von unzulänglicher Angemessenheit und/oder Lücken beim Mindestlohnschutz betroffen. Vor diesem Hintergrund schafft die vorgeschlagene Richtlinie einen Rahmen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne und den Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Mindestlohnschutz in der EU zu verbessern. Der Vorschlag der Kommission respektiert das Subsidiaritätsprinzip voll und ganz: Er schafft einen Rahmen für Mindeststandards, der die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und die Autonomie sowie die Vertragsfreiheit der Sozialpartner im Bereich der Löhne berücksichtigt und widerspiegelt. Der Vorschlag legt weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau fest noch verpflichtet er die Mitgliedstaaten zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne.

In Ländern mit einer hohen tarifvertraglichen Abdeckung sind der Anteil der Geringverdienenden sowie die Lohnungleichheit tendenziell niedriger und die Mindestlöhne höher. Daher zielt der Vorschlag der Kommission darauf ab, Tarifverhandlungen über Löhne in allen Mitgliedstaaten zu fördern.

Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen sollten Voraussetzungen für die Festlegung von Mindestlöhnen in angemessener Höhe schaffen. Zu diesen Voraussetzungen gehören insbesondere klare und solide Kriterien für die Festlegung des Mindestlohns, Referenzwerte für die Bewertung der Angemessenheit sowie regelmäßige und rechtzeitige Aktualisierungen der Mindestlöhne. Diese Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, die verhältnismäßige und gerechtfertigte Anwendung von Mindestlohnvariationen und -abzügen sowie die wirksame Einbeziehung der Sozialpartner in die Festlegung und Aktualisierung des gesetzlichen Mindestlohns sicherzustellen.

Schließlich sieht der Vorschlag eine bessere Durchsetzung und Überwachung des in jedem Land geltenden Mindestlohnschutzes vor. Die Einhaltung und die wirksame Durchsetzung sind von entscheidender Bedeutung, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Zugang zum Mindestlohnschutz profitieren und Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird eingeführt, dass die Mitgliedstaaten der Kommission ihre Daten in Bezug auf den Mindestlohnschutz in einem jährlichen Bericht vorlegen.

 

Weitere Informationen wie den offiziellen Vorschlag der Kommission, die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen oder ein Factsheet, sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Mindestlohn steigtPressemitteilung des BMAS vom 28.10.2020Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.

(gk)

Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss unter anderem bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen nachbessernPressemitteilung der EU-Kommission vom 30.10.2020In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat Oktober hat die Europäische Kommission am 30.10.2020 Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt und zur Anerkennung von Qualifikationen nachzukommen.

Zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wendet die Kommission sich an Deutschland, Zypern, Malta und die Slowakei, weil sie die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG , geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, sowie Artikel 45 und 49 AEUV) nicht einhalten. Diese Vorschriften vereinfachen die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den EU-Ländern, wodurch es Berufsangehörigen erleichtert wird, ihre Dienste in ganz Europa anzubieten, und gleichzeitig ein verbessertes Schutzniveau für Verbraucher und Bürger gewährleistet wird.

Zur Umsetzung in Deutschland hat die Kommission Bedenken, ob die regionalen Umsetzungsvorschriften der Bundesländer in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr bei Ingenieurleistungen und die Anerkennung von Ingenieuren für Niederlassungszwecke mit der Richtlinie übereinstimmen. Sie hat darüber hinaus festgestellt, dass Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG in sektorspezifische Rechtsvorschriften (Berufe in den Bereichen Gesundheit, Handwerk und Architektur) nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden.

 

Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Digitale RentenübersichtPressemitteilung des BMAS vom 19.11.2020Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Ebenfalls entschieden wurde über eine massive Erhöhung der Zuschüsse zum Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte. Zu einzelnen Regelungen des Gesetzes:

  • die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht,
  • die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen,
  • Transparenz in der Rehabilitation

Weiterführende Erläuterungen sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Modernisierung der SozialversicherungswahlenMeldung des BMAS vom 19.11.2020Der Deutsche Bundestag hat am 19. November 2020 das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen.
Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherungsträger, indem ein ausdrücklicher Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an den Sitzungen sowie ein neuer Anspruch auf Fortbildung eingeführt wird. Der Zugang der Vorschlagslisten zu den Gremien bzw. Wahlen wird erleichtert. Die neue Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens sorgt für mehr Transparenz bei Arbeitgebern und Versicherten. Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden. In den entsprechenden Organen der Krankenkassen gilt diese Quote bereits. Zudem soll künftig die Bundeswahlbeauftragte über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane unterrichten, um die Öffentlichkeit besser zu informieren und die Wahlbeteiligung zu steigern.

(gk)

Kurzarbeit wird verlängertPressemitteilung des BMAS vom 20.11.2020Nachdem das Bundeskabinett am 16.09.2020 den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hatte, wurde am 20.11.2020 im Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) zusammen mit dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sowie dem Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. 

Das Beschäftigungssicherungsgesetz wird nun im parlamentarischen Verfahren behandelt. Es soll gemeinsam mit den beiden Verordnungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die einzelnen Komponenten des Maßnahmenpakets sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestags

185. Sitzung, 28.10.2020: 

  • Erste Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke eines Ersten Entwurfs eines „Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/22496
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Familienpolitik krisensicher und verlässlich gestalten“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/21589)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/22501)
  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie(Beschäftigungssicherungsgesetz - BeschSiG) sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/23480)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Finanzierung des Kurzarbeitergeldes durch Kürzung des deutschen Anteils am EU-Haushalt“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/23724)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Neben der Sonderregelung für Kurzarbeit auch Sonderregelung für Arbeitslosengeld I verlängern und ein Weiterbildungsgeld einführen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/23169)

186. Sitzung, 29.10.2020:

  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG). Sodann Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache19/21988in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/23795. Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 19/23799
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Der Arbeitsrealität Rechnung tragen – Home-Office wieder absetzbar machen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/23725)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Für einen Kulturwandel in der Geburtshilfe - Frauen und Kinder in den Mittelpunkt“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/19165)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Arbeitsrecht updaten - Moderner Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten“ (BT-Drs 19/23678)

187. Sitzung, 30.10.2020:

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/17255)

188. Sitzung, 4.11.2020: keine relevanten Beschlüsse.

189. Sitzung, 5.11.2020: 

  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes sowie unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/21980

190. Sitzung, 6.11.2020: keine relevanten Beschlüsse.

191. Sitzung, 18.11.2020: 

  • Unterrichtung durch die Bundesregierung bezüglich eines Entwurfes eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG) (BT-Drs. 19/23480) hier: Stellungnahme des Bundesrates (Drs. 19/24219) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion FDP „Verlässliche Entschädigungszahlungen auch für Eltern im Homeoffice“. Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/24333. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/20060
  • Beratung und Ablehnung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Sofortprogramm Intensivpflege – Intensivpflegefachkräften in der Pandemie den Rücken stärken“ (BT-Drs. 19/24378)

192. Sitzung, 19.11.2020:

  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen(Gesetz Digitale Rentenübersicht). Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache19/23550 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/24487 (neu) unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht)"
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Sodann Annahme der Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/24487. Das bedeutet Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/22560

193. Sitzung, 20.11.2020

  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie(Beschäftigungssicherungsgesetz - BeschSiG). Sodann Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache19/23480 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/24481
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Neben der Sonderregelung für Kurzarbeit auch Sonderregelung für Arbeitslosengeld I verlängern und ein Weiterbildungsgeld einführen“. Sodann Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/24481. Das bedeutet Ablehnung des Antrags auf Drucksache19/23169
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (21. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Finanzierung des Kurzarbeitergeldes durch Kürzung des deutschen Anteils am EU-Haushalt“. Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache19/24480. Das bedeutet:Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/23724
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen – Sozialversicherungssysteme stärken“ (BT-Drs. 19/24003). Sodann Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Minijobs dynamisieren“ (BT-Drs. 19/24370). Sodann Überweisung an Ausschüsse 

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrats995. Sitzung, 6.11.2020:

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das EU-Recht (BR-Drs. 607/20)
  • Zustimmung hinsichtlich eines Gesetzes über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (BR-Drs. 612/20)
  • Zustimmung hinsichtlich eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (BR-Drs. 600/20)
  • Keine Einwendungen hinsichtlich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG) (BR-Drs. 558/20)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BR-Drs. 559/20)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) (BR-Drs. 562/20)

996. Sitzung (Sondersitzung), 18.11.2020: Keine relevanten Beschlüsse.

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 

Teil I: 48 – 54: 

  • Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 21.10.2020 (BGBl I Nr. 48, S. 2259)
  • Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung vom 27.10.2020 (BGBl I Nr. 49, S. 2268)
  • Verordnung zur Durchführung des Leistungsanspruchs für den Aufbau und die Unterhaltung der Beratungsstellen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Beratungsstellenverordnung – BStV) vom 3.11.2020 (BGBl I Nr. 50, S. 2293)
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vom 4.11.2020 (BGBl I Nr. 50, S. 2295)
  • Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV3) vom 9.11.2020 (BGBl I Nr. 51, S. 2356)
  • Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht vom 12.11.2020 (BGBl I Nr. 53, S. 2416)
  • Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk (Gebäudereinigermeisterverordnung – GebrMstrV) vom 17.11.2020 (BGBl I Nr. 53, S. 2437)
  • Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe (Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung – BürstPiMstrV) vom 17.11.2020 (BGBl I Nr. 53, S. 2443)

Teil II: 16 – 19: Keine relevanten Beschlüsse

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) 357 – 397

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1561 des Rates vom 23. Oktober 2020 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für Ungarn mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID‐19‐Ausbruchs zu mindern (L 357, S. 24)
  • Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 102/20/COL vom 31. August 2020 zur Ermächtigung Norwegens zur Verlängerung bestimmter Fristen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts [2020/1635] (L 367, S. 42)
  • Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1747 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die Vorschriften für bestimmte Lizenzen und Zeugnisse der Flugbesatzung und die Vorschriften für Ausbildungsorganisationen und zuständige Behörden( ABl. L 268 vom 22.10.2019 ) (L 387, S. 23)

(gk)

B. Rechtsprechung

Allgemein

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher GrundlageBVerwG, Urteil vom 12.11.2020 - 2 C 5.19 – Pressemitteilung Nr. 65/2020Eine Rechtsreferendarin kann eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat untersagt, in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch dann noch - mit der Fortsetzungsfeststellungsklage - angreifen, wenn die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die weiteren Ausbildungsstationen aufgehoben worden ist. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, weil die „Kopftuch-Auflage“ einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, der sich typischerweise zu kurzfristig erledigt, um Hauptsacherechtsschutz zu erlangen. Die Auflage maß sich zwar Bedeutung für die gesamte zweijährige Referendariatszeit bei, hatte aber typischerweise nur in den ersten beiden Stationen - der Zivil- und der Strafrechtsstation - einen praktischen Anwendungsbereich. Innerhalb dieses Zeitraums ist Hauptsacherechtsschutz - auch unter Berücksichtigung des Widerspruchsverfahrens - regelmäßig nicht zu erlangen. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch begründet, weil es im maßgeblichen Zeitraum der Geltungsdauer der Auflage von Oktober 2014 bis Mai 2015 in Bayern die erforderliche gesetzliche Grundlage für den mit einer solchen Auflage verbundenen Eingriff in die Religionsfreiheit noch nicht gab; diese gesetzliche Grundlage ist erst im Jahr 2018 mit Art. 11 Absatz 2 Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz i.V.m. Art. 57 Bayerisches Gerichtsverfassungsausführungsgesetz geschaffen worden. 
(lb)

Arbeitsvertragsrecht

Darlegungslast im ÜberstundenprozessLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2020 – 5 Sa 48/20 – LeitsätzeDie Vergütung von Überstunden setzt zum einen voraus, dass der Arbeitnehmer diese tatsächlich geleistet hat, und zum anderen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet worden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Für beide Voraussetzungen - einschließlich der Anzahl geleisteter Überstunden - trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Ein Kraftfahrer, dem vom Arbeitgeber bestimmte Touren zugewiesen werden, kann seiner Darlegungslast bereits dadurch genügen, dass er vorträgt, an welchen Tagen er welche Tour wann begonnen und wann beendet hat. Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21 Abs. 7 S. 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss. Verletzt der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Arbeitgeber Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Die Darlegungs- und Beweislast sowohl für die Pflichtverletzung als auch für Vorsatz oder Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber. Allerdings dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, wenn das schädigende Ereignis näher am Arbeitnehmer als am Arbeitgeber lag. Der Arbeitnehmer hat sich im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert zu äußern, sofern der Arbeitgeber Indizien vorträgt, die auf ein haftungsbegründendes Verschulden des Arbeitnehmers hinweisen. 
(lb)

Betriebsverfassungsrecht

Offensichtliche Unzuständigkeit der EinigungsstelleLAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2020 -10 TaBV 2/20 – LeitsätzeZur Prüfung der "offensichtlichen Unzuständigkeit" der Einigungsstelle nach § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG gehört beim Streit, ob einem Wirtschaftsausschuss Auskünfte zu erteilen sind, auch die Frage, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses vorliegen. Sind diese Voraussetzungen offensichtlich nicht gegeben, ist der Antrag bzgl. der Besetzung einer Einigungsstelle zurückzuweisen. 
(lb)

Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im BewachungsgewerbeLAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2020 – 7 Sa 426/19 – LeitsätzeEine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag eines Unternehmens des Bewachungsgewerbes, wonach das Arbeitsverhältnis eines im Wachdienst beschäftigten Arbeitnehmers bei dem Entzug der Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte endet, ist wirksam, wenn für den Arbeitnehmer keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht. Die Amtsausübung durch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied ist keine solche Beschäftigungsmöglichkeit. 
(lb)

Europarecht

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?BAG, Beschluss vom 11.112020 - 10 AZR 185/20 – VorlagebeschlussTarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, werfen Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union, Fragen nach der Auslegung der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG zu beantworten. Ist für die Prüfung, ob Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten schlechter behandelt werden, weil eine zusätzliche Vergütung davon abhängt, dass eine einheitlich geltende Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, auf die Gesamtvergütung und nicht auf den Entgeltbestandteil der zusätzlichen Vergütung abzustellen? Kann eine mögliche schlechtere Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gerechtfertigt werden, wenn mit der zusätzlichen Vergütung der Zweck verfolgt wird, eine besondere Arbeitsbelastung auszugleichen? 
(lb)

Auslegung des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit des ArbeitgebersEuGH, Urteil vom 25.11.2020 – Rs. C-799/19 - Leitsatz Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2008/94 EG  des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (oder nur Zahlungsunfähigkeitsrichtlinie?) ist dahin auszulegen, dass ein Arbeitgeber nicht als „zahlungsunfähig“ gelten kann, wenn gegen ihn ein Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit einem gerichtlich zuerkannten Schadensersatzanspruch gestellt wurde, die Forderung aber im Vollstreckungsverfahren wegen seiner faktischen Zahlungsunfähigkeit für uneinbringlich erklärt wurde. Das vorlegende Gericht hat jedoch zu prüfen, ob der betreffende Mitgliedstaat gemäß Art. 2 Abs. 4 dieser Richtlinie beschlossen hat, den in der Richtlinie vorgesehenen Schutz der Arbeitnehmer auf eine solche Zahlungsunfähigkeit, die nach anderen im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Verfahren als den in Art. 2 Abs. 1 genannten Verfahren festgestellt worden ist, auszuweiten. Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 der Richtlinie 2008/94 sind dahin auszulegen, dass Schadensersatz, den ein Arbeitgeber Hinterbliebenen für den infolge des arbeitsunfallbedingten Todes eines Arbeitnehmers erlittenen immateriellen Schaden schuldet, nur dann unter „Ansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen“ im Sinne von Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie subsumiert werden kann, wenn er unter den Begriff „Arbeitsentgelt“ im Sinne des nationalen Rechts fällt, was vom nationalen Gericht zu klären ist. 
(lb)

In nationalen Tarifverträgen geregelter zusätzlicher Mutterschaftsurlaub darf ausschließlich Müttern vorbehalten werdenEuGH, Urteil vom 18.11.2020 – Rs. C-463/19 – Leitsatz Die Art. 14 und 28 der Gleichbehandlungsrichtlinie und der RL 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen sind im Licht der RL 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz dahin auszulegen, dass sie der Bestimmung eines nationalen Tarifvertrags nicht entgegenstehen, der den Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind selbst erziehen, einen Anspruch auf Urlaub nach Ablauf des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs vorbehält, sofern dieser zusätzliche Urlaub den Schutz der Arbeitnehmerinnen sowohl hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft als auch hinsichtlich ihrer Mutterschaft bezweckt, was das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung insbesondere der Voraussetzungen für die Gewährung dieses Urlaubs, seiner Ausgestaltung und Dauer sowie des mit diesem Urlaub verbundenen rechtlichen Schutzniveaus zu prüfen hat. 
(lb)

Kündigung/Kündigungsschutz

Fristlose Änderungskündigung zur Einführung von KurzarbeitArbG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2020 - 11 Ca 2950/20 – Leitsätze Eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, eine Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, kann im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 626 BGB gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur reinen Entgeltreduzierung durch Änderungskündigung sind auf eine Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit nicht übertragbar.  Für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Kündigung sind insbesondere eine entsprechende Ankündigungsfrist und eine Begrenzung der Dauer der (möglichen) Kurzarbeit von Bedeutung sowie der Umstand, dass Kurzarbeit nur dann eingeführt werden kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld auch in der Person des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin vorliegen. 
(lb)

Außerordentlich fristlose Kündigung wegen SelbstbeurlaubungLAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2020 - 17 Sa 1/20 – Leitsätze Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB zu bilden. Dies gilt auch dann, wenn der eigenmächtige Urlaubsantritt nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist einer unwirksamen Kündigung (während einer Prozessbeschäftigung) erfolgt. In diesem Zusammenhang spielt es letztlich keine Rolle, ob sich bei Auslegung der Erklärungen der Parteien zur Prozessbeschäftigung ergibt, dass eine auflösend bedingte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine Beschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung vereinbart wurde. Einer Abmahnung bedarf es regelmäßig nicht. Im Rahmen der Interessenabwägung wirkt es sich nicht zugunsten des Arbeitnehmers aus, dass der Urlaubsantrag kurz vor Ablauf des Übertragungszeitraums gestellt wurde. Durch die Rechtsprechung des EuGH vom 6. November 2018 (- C-684/16 -) ist geklärt, dass die Befristung des Urlaubsanspruchs auf das Ende des Kalenderjahres bzw. den Übertragungszeitraum die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber voraussetzt. 
(lb)

Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen menschenverachtender ÄußerungBVerfG, Beschluss vom 02.11.2020 – 1 BvR 2727/19 - Pressemitteilung Nr. 101/2020Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der das Verhalten eines dunkelhäutigen Kollegen während einer Betriebsratssitzung mit den Worten „Ugah, Ugah!“ kommentiert, verletzt diesen nicht in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Deren Einschränkung ist jedenfalls bei derart menschenverachtenden Äußerungen in der Regel verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Schluss der Arbeitsgerichte, dass aufgrund der Verbindung zu einem nach § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verpönten Merkmal keine nur derbe Beleidigung vorliege, sondern die Äußerung fundamental herabwürdigend ist, ist auch im Lichte von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, der sich gegen rassistische Diskriminierung wendet, nicht zu beanstanden. 
(lb)

Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit, wenn ein ständig vorhandenes Sockelarbeitsvolumen durch Leiharbeitnehmer abgedeckt wirdLAG Köln, Urteil vom 02.09.2020 –5 Sa 14/20 – Pressemitteilung Nr. 6/2020Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Zur Begründung hat es ausgeführt, die Kläger hätten auf den Arbeitsplätzen der Leiharbeitnehmer weiterbeschäftigt werden können. Diese seien als freie Arbeitsplätze anzusehen. Zwar fehle es an einem solchen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer als Personalreserve zur Abdeckung von Vertretungsbedarf beschäftige. Eine solche Vertretungsreserve verneint das Landesarbeitsgericht Köln jedoch im vorliegenden Fall. Leiharbeitnehmer, die fortlaufend beschäftigt würden, seien nicht als Personalreserve zur Abdeckung von Vertretungsbedarf im Unternehmen eingesetzt. Wenn immer wieder (unterschiedliche) Arbeitnehmer in einem absehbaren Umfang ausfielen, sei kein schwankendes, sondern ein ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen vorhanden. Dementsprechend habe der für das Befristungsrecht zuständige 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass der Sachgrund der Vertretung nicht vorliege, wenn der Arbeitgeber mit der befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers einen dauerhaften Bedarf abdecken wolle. 
(lb)

Prozessuales

Auslegung von ProzessanträgenLAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2020 - 17 Sa 7/20 – Leitsätze Stützt ein Kläger sein einheitliches Klagebegehren auf mehrere, prozessuale Ansprüche, muss eine Rangfolge der zu prüfenden Streitgegenstände angegeben werden, andernfalls fehlt es an der notwendigen streitgegenständlichen Bestimmtheit iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Mit einer Elementenfeststellungsklage kann auch der Umfang der Leistungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen der Alterssicherung (Einbeziehung von Zuschlägen für Spät- und Nachtarbeit) geklärt werden. Für einen Anspruch auf Einbeziehung von Zuschlägen für Spät- und Nachtarbeit in die Verdienstsicherung ab dem 54. Lebensjahr nach § 6.4 Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden (MTV Metall) kommt es nach § 6.4.1.1 MTV Metall nicht darauf an, dass Spät- und Nachtarbeit (Lage der Arbeitszeit) zu den regelmäßigen Aufgaben des Beschäftigten gehören. Neben den weiteren Voraussetzungen für eine Berücksichtigung von Zuschlägen für Spät- und Nachtarbeit (insb. in § 6.4.1.2 MTV Metall) kommt es allein darauf an, ob dem Beschäftigten solche Arbeiten regelmäßig übertragen sind, die nach dem weiter praktizierten Arbeitszeitmodell des Arbeitgebers nacht- bzw. spätzuschlagspflichtig sind. 
(lb)

LAG Köln, Beschluss vom 06.11.2020 – 9 Ta 176/20 – Leitsatz
Stellt der Kläger seine ursprünglich auf Einziehung gepfändeten Arbeitseinkommens gerichtete Drittschuldnerklage auf eine Schadensersatzklage wegen Nichterfüllung der Erklärungspflicht nach § 840 Abs. 1 ZPO um, bleibt das angerufene Arbeitsgericht für den neuen Klageantrag gemäß § 2 Abs. 3 ArbGG zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Drittschuldner in die Klageänderung eingewilligt hat oder ob sie sachdienlich ist. 
(lb)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.10.2020 – 16 Sa 323/20 – Leitsätze
Die Differenzierung zwischen Nachtarbeit in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr, die keine Schichtarbeit ist (50%) und Schichtarbeit, die in die Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr fällt (25%) bei der Zuschlagshöhe im Manteltarifvertrag für die Erfrischungsgetränke-Industrie Niedersachsen/Bremen vom 10.03.1998 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, sie hält sich im Rahmen der den Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG zustehenden Einschätzungsprärogative. Eine Differenzierung bei der Höhe von Nachtzuschlägen ist nicht in jedem Fall gleichheitswidrig. Praktische Konkordanz zwischen der Grundrechtsausübung durch die Tarifvertragsparteien und den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen ist für jede tarifvertragliche Regelung, die unterschiedliche Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit vorsieht, gesondert herzustellen.
(lb)

 

C. Literatur

Allgemein

BAG: Crowdwork ante portas! Von persönlicher Abhängigkeit in der digitalen ArbeitsweltDr. Johanna Wenckebach, Frankfurt a. M., SR 2020, 165-175Aufgrund der Digitalisierung und der ständigen Entwicklung von verschiedenen Formen von Arbeit muss geprüft werden, ob diese neue Formen von den bereits bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen erfasst werden. Anhand eines anhängigen Verfahrens vor dem BAG, in welchem die Frage vorgelegt wird, ob ein Crowdworker als Arbeitnehmer anzusehen ist, werden in diesem Beitrag die besonderen Eigenschaften von plattformbasierter Arbeit dargestellt. 
(eh)

Working 9 to 5 – Überholte Realität? Drei Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung gemessen an der (jüngsten) EuGH-RechtsprechungDr. Marta J. Glowacka, LL.M., Wien, SR 2020, 176-188Ausgangspunkt des Beitrags ist zum einen die Regelung des Art. 31 Abs. 2 EU-GRC, welche die Begrenzung der Höchstarbeitszeit, die wöchentlichen Ruhezeiten und den bezahlten Jahresurlaub bestimmt. Zum anderen wird in diesem Beitrag auf verschiedene aktuelle Rechtsprechung des EuGH eingegangen, anhand derer die Rahmenbedingungen zur Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts durchleuchtet werden. Dafür untersucht die Verfasserin drei verschiedene Aspekte, die von dem 9-to-5-Sytsem abweichen: „Molekularisierung“ der Arbeitszeit, Berücksichtigung der Arbeitsintensität und Abweichungs- und Ausnahmemöglichkeiten. 
(eh)

NS-Zwangsarbeit und Entschädigung – Der Beitrag des Arbeits- und SozialrechtsHermann Unterhinninghofen, Frankfurt a. M., SR 2020, 188-204Dieser Beitrag gibt zunächst einen Überblick darüber, wie ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und Juden für Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkrieges in Deutschland eingesetzt worden sind und unter welchen Arbeits- und Lebensbedingungen sie arbeiten mussten. Anschließend wird reflektiert, inwieweit die Geschehnisse aufgearbeitet wurden und ob und wie die überlebenden Betroffenen nach dem Kriegsende bis heute dafür entschädigt worden sind. 
(eh)Warten auf ein Gesetz zur mobilen ArbeitVors. RiBAG a. D. Prof. Franz Josef Düwell, Konstanz, BB 2020, 2676-2679Um Infektionsketten des Covid-19-Virus zu unterbrechen, wurden viele Arbeitnehmer seit März ins Home-Office geschickt. Anfang Oktober hat das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, um einen Rechtsanspruch auf Arbeit im Home-Office zu regeln. Der Verfasser stellt die Systematik und die inhaltlichen Regelungen des geplanten Gesetzes vor. 
(eh)

Arbeitsrechtliche Implikationen des vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens nach der Restrukturierungsrichtlinie und dem StaRUG-RegierungsentwurfRAe Katja Giese, LL.M./Vincent Jungbauer, München, BB 2020, 2679-2684Anlass des Beitrages ist die neue sog. Restrukturierungsrichtlinie und die damit einhergehende Umsetzung in das nationale Recht. Die Restrukturierungsrichtlinie regelt erstmalig das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren und wird in Deutschland als „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) umgesetzt. Es wird erörtert, welche Auswirkungen die neuen Regelungen für die Rechtsstellung von Arbeitnehmern im nationalen Recht haben. 
(eh)

Formulierung des Arbeitszeugnisses durch Vergleich – Grenzen, Vollstreckung und HaftungWiss. Mit. Dr. Bernd Wiebauer, Erfurt, RdA 2020, 283-291Häufig kommt es vor, dass der Inhalt eines Arbeitszeugnisses in einem Vergleich geregelt wird, da sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber mit Konsequenzen von nachteiligen Formulierungen rechnen müssen. Zunächst wird erläutert, welche Anforderungen an das Zeugnis gestellt werden dürfen, um dann den Regelungsspielraum zu erörtern. Außerdem setzt sich der Verfasser auch mit den Rechtsfolgen sittenwidriger Vereinbarungen auseinander. 
(eh)

Haftungsrisiken für Arbeitgeber bei Infektionen von Mitarbeitern mit dem Virus SARS-CoV-2RAin Nathalie Kibler / RA Dr. Wolfgang Wittek, Hamburg, DB 2020, 2296-2301Anlass des Beitrags ist die Corona-Pandemie. Die Autoren erläutern die möglichen arbeitgeberseitigen Haftungsrisiken, namentlich die §§ 280 Abs. 1; 823 Abs. 1, 2 BGB. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass eine Haftung des Arbeitgebers bei einer Corona-Infektion eines Angestellten regelmäßig als Versicherungsfall die Privilegierung des § 104 Abs. 1 SGB VII auslöst und der Arbeitgeber so von der Haftung freigestellt ist. Sollte es sich mangels Kausalität nicht um einen Versicherungsfall handeln, so scheidet zwar eine Anwendung der Privilegierung aus; jedoch würden die §§ 280 Abs. 1; 823 Abs. 1, 2 BGB gleichfalls in der Regel aufgrund einer fehlenden Kausalität ausscheiden. 
(hl)

Lohnsteuernachforderungen gegenüber dem Arbeitgeber und arbeitsrechtliche AusschlussfristenRA Axel Groeger, Bonn, NZA 2020, 1371-1376Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des BAG (Urteil vom 14.11.2018, 5 AZR 301/17) erläutert der Verfasser das Spannungsverhältnis von Lohnsteuernachforderungen des Arbeitgebers und Ausschluss- und Verjährungsfristen. Dazu stellt er zunächst die steuer-, zivil- sowie arbeitsrechtlichen Grundlagen dar. Anschließend erfolgt eine ausführliche Stellungnahme zum Urteil des BAG. Er konstatiert, dass die Rechtslage mit der nachträglichen Heranziehung des Arbeitgebers auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht annähernd vergleichbar sei.
(hl)

Gelegenheit durch die Krise: Betrug und Missbrauch bei KurzarbeitDipl.-Kffr. Nina Keihne, M.A. / RA Dr. Stefan Middendorf / RA Barnim Freiherr von Gemmingen, München/Düsseldorf/Stuttgart, DB 2020, 2409-2412Aufgrund der Corona-Pandemie wird in Unternehmen vermehrt das Werkzeug der Kurzarbeit eingesetzt. Die Autoren zeigen diesbezüglich strafrechtliche Risiken auf und beleuchten dabei insbesondere den (Subventions-) Betrug (§§ 263, 264 StGB), die Veruntreuung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) sowie Bußgeldtatbestände (z.B. §§ 378 AO, 8 Abs. 3 SchwarzArbG, 130 OWiG). Abschließend werden auch die Voraussetzungen (§§ 95 ff. SGB III) der Kurzarbeit näher erläutert.
(hl)

Schicksal nachvertraglicher Wettbewerbsverbote von GmbH-Geschäftsführern nach AbberufungRA Dr. Niklas Eckert / Syndikus-RA Benjamin Köpple, Hamburg, NZA 2020, 1453-1457Der Beitrag untersucht die Frage, ob ein Geschäftsführer nach § 75 Abs. 1 HGB die Möglichkeit hat, die Unwirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots herbeizuführen. Dazu zeigen die Verfasser den Vorgang der Abberufung sowie Kündigung des Geschäftsführers durch die Gesellschaft und potenzielle Reaktionsmöglichkeiten eben dessen auf. Zu nennen sind an dieser Stelle vor allem die geschäftsführerseitige Option, selbst außerordentlich zu kündigen und die anschließende Aufnahme einer Beschäftigung in einem Konkurrenzunternehmen. Einen großen Teil des Beitrags nimmt die Analyse der Frage ein, ob dem Geschäftsführer ein Lossagungsrecht nach § 75 Abs. 1 HGB von einem bereits vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zusteht, was die Autoren im Ergebnis verneinen.
(hl)

ArbeitnehmerüberlassungArbeitsplatzbezug der Höchstüberlassungsdauer bei LeiharbeitDr. Ernesto Klengel, Frankfurt a.M., AuR 2020, 456-462Zunächst gibt der Verfasser einen Überblick darüber, welche Änderung sich für die Höchstüberlassungsdauer durch die AÜG-Reform im Jahre 2017 ergeben haben, um dann anhand eines BGH-Urteils vom 25.6.2019 (II ZB 21/18) zu erörtert, ob und wie der rechtliche Status von Leiharbeitnehmer den Schwellenwert für die Bildung eines Aufsichtsrates gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG beeinflusst und welche Konsequenzen für die Unternehmensmitbestimmung daraus folgen.
(eh)

Arbeitskampfrecht

Aktuelle Fragen des Arbeitskampfrechts und der ArbeitskampfpraxisRA Peter Berg, Düsseldorf, AuR 2020, 450-456Im Fokus des Beitrags stehen die aktuellen Entwicklungen des Arbeitskampfrechts. Der Verfasser befasst sich mit den Rahmenbedingungen eines Arbeitskampfes. Insbesondere geht er auf Fragen der personellen Reichweite des Streikrechts, auf die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitskampfes und auf die möglichen Maßnahmen seitens des Arbeitgebers ein. 
(eh)

Erneute Stärkung der Arbeitnehmerseite im Streik verfassungsgemäßRef. iur. Dr. Lara Blume, LL.B., Berlin, BB 2020, 2548-2552Ausgangspunkt des Beitrags sind zwei Beschlüsse des BVerfG (Beschluss vom 19.6.2020, 1 BvR 842/17; Beschluss vom 9.7.2020, 1 BvR 719/19), in denen das Gericht die gewerkschaftlichen Rechte im Arbeitskampf stärkte. Diesbezüglich beleuchtet die Autorin die Entscheidungen und zeigt die Bedeutung für das Arbeitskampfrecht auf. 
(hl)

Arbeitsvertragsrecht

Arbeitskontrollgesetz für die Fleischwirtschaft? – Einige Anmerkungen zur verfassungsrechtlichen Konformität unter praxisnahen GesichtspunktenProf. Dr. Michele Dilenge, LL. M., München, DB 2020, 2241-2244Die Verfasserin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der verfassungsrechtlichen Konformität des Arbeitskontrollgesetzes für die Fleischwirtschaft. Beispielsweise kommen Verstöße gegen die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG oder die Vertragsfreiheit in Betracht. Darüber hinaus kritisiert die Verfasserin, dass das neue Gesetz nicht zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes führt. Sie unterbreitet stattdessen den Vorschlag, in die bereits bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen Klarheit zu bringen und konkrete Rahmenbedingungen zu schaffen. 
(eh)

Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht (Teil I) – Unter Berücksichtigung individualrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Ende 2019 bis November 2020RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2020, 2465-2471Dieser Beitrag dient als Übersicht für eine Auswahl der ergangenen Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht seit Ende letzten Jahres. Beispielsweise wird auf das Thema des Vorbeschäftigungsverbotes bei befristeten Verträgen und auf die dazugehörende Entscheidung vom LAG Baden-Württemberg eingegangen. Der Beitrag wird im nächsten Heft (Nr. 47) fortgesetzt. 
(eh)

Geschlechterdiskriminierende Vergütungsabreden im ArbeitsvertragWiss. Mit. Stephan Schmidt, Bochum, RdA 2020, 269-276Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung der Geschlechter bei der Vergütung von gleicher Arbeit wirft der Verfasser die Frage auf, mithilfe welcher Anspruchsgrundlage die benachteiligte Person eine rückwirkende Anpassung nach oben“ erreichen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden Anspruchsgrundlagen aus dem nationalen und europäischen Recht beleuchtet. Im Ergebnis seien lediglich §§ 3 Abs. 1, 7 Entgelttransparenzgesetz iVm § 134 BGB iVm § 612 Abs. 2 BGB geeignet, für die Vergangenheit eine Anpassung nach oben zu verlangen.
(ja)

Die Auswirkung des Mindestlohngesetzes auf die Kontrollfähigkeit von EntgeltklauselnProf. Dr. Daniel Klock, LL.M. oec. / Wiss. Mit. Christoph Hautkappe, Wiesbaden, NZA 2020, 1288-1293In ihrem Beitrag gehen die Verfasser auf das Verhältnis zwischen MiLoG und AGB i.S.d. §§ 305 ff. BGB ein und diskutieren die Auswirkung der Vorgabe eines flächendeckenden Mindestlohns auf die Kontrollfähigkeit von Entgeltklauseln. Sie resümieren, dass es für Entgeltklauseln neben § 3 MiLoG bei der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 3 BGB verbleibt.
(hl)

Arbeitsrechtliche Sanktionen bei einem Verstoß eines Arbeitnehmers gegen Corona-SchutzvorschriftenProf. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Wuppertal/Niederrhein, NZA 2020, 1361-1368Eingangs zeigt der Autor die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten des Arbeitnehmers während der Corona-Pandemie auf (§§ 241 Abs. 2 BGB, 15 Abs. 1 ArbSchG). Im Anschluss daran werden die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sowie aus personenbedingten Gründen erörtert, beispielsweise bei einer Aufforderung zur Teilnahme an „Corona-Partys“. Abschließend werden auch Sanktionsmöglichkeiten bei außerbetrieblichen Verstößen gegen Corona-Schutzvorschriften beleuchtet.
(hl)

Corona – Das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitsschutz und LohnrisikoRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Wiss. Mit. Nils Jöris, Berlin, NZA 2020, 1368-1371Im Fokus des Beitrags stehen die Regelungen der §§ 275 Abs. 3, 615, 618 BGB. Die Verfasser analysieren die Auswirkungen der Preisgefahr (§ 326 Abs. 1 BGB) und gehen der Frage nach, wer in einem Arbeitsverhältnis das Lohnrisiko trägt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitnehmer die Einrede der Unzumutbarkeit der Arbeitserbringung insbesondere in den Fällen zusteht, in denen der Arbeitgeber den ihm obliegenden Corona-bezogenen Arbeitsschutzvorschriften nicht nachkommt. In diesen Fällen behält der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch.
(hl)

Home-Office und Mobiles Arbeiten: Praktisch umgesetztRA Dr. Matthias Köhler, LL.M. / Wiss. Mit. Dr. Adrian Schürgers, Berlin, BB 2020, 2613-2617Angesichts der Corona-Pandemie setzen Unternehmen vermehrt auf Home-Office und Mobiles Arbeiten. Die Verfasser zeigen Möglichkeiten zur Umsetzung von Home-Office-Vereinbarungen inklusive Widerrufsklauseln auf und stellen die Pflichten aus ArbSchG und ArbStättV dar. Daneben erörtern sie die Arbeitszeitregelungen im Home-Office und die arbeitgeberseitige Pflicht, dem Arbeitnehmer die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Schließlich werden auch die Haftung bei Unfällen, der Datenschutz sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats analysiert. 
(hl)

Der Beschäftigungs- und Vergütungsanspruch des GmbH-Geschäftsführers nach Kündigung und AbberufungPD Dr. Alexander Stöhr, Mainz, NZA 2020, 1439-1444Thema des Beitrags sind mögliche (Weiter-) Beschäftigungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers sowie Vergütungsansprüche nach Kündigung und/oder Abberufung. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass dem Geschäftsführer – wie einem Arbeitnehmer – ein Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB (bei unwirksamer Kündigung) und gleichfalls ein (individualrechtlichen) Weiterbeschäftigungsanspruch nach §§ 242, 611a, 613 BGB zugutekommt. Nach einer Abberufung gem. § 38 GmbHG könne der Geschäftsführer jedoch keine (Weiter-) Beschäftigung mehr verlangen, insbesondere dann, wenn man die Vorschrift des § 83 Abs. 3 S. 4 AktG analog anwenden würde. Außerdem müsse sich der Geschäftsführer grundsätzlich auch Tätigkeiten unterhalb der „Geschäftsführungsebene“ nach § 615 S. 2 BGB anrechnen lassen.
(hl)

Koppelungsklauseln in Geschäftsführerdienstverträgen und ihre Kontrolle durch das AGB-RechtRA Dr. Rüdiger Werner, Gerlingen, NZA 2020, 1444-1448Nach dem Trennungsprinzip ist grundsätzlich zwischen schuldrechtlichem Dienstverhältnis und dem gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis eines Geschäftsführers zu unterscheiden. Der Autor analysiert die Problemstellung, inwieweit es möglich und zulässig ist beide Verhältnisse durch eine sog. „Koppelungsklausel“ zu verbinden. Mit Rücksicht darauf kommt der auf den AGB-Charakter der Koppelungsklauseln zu sprechen und erörtert die Frage einer unangemessenen Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sowie einer überraschenden Klausel i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verbindung grundsätzlich zulässig ist und eine Einstufung als überraschende Klausel durch die Aufnahme einer Kompensationsregelung für den Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung vermieden werden könne.
(hl)

Befristungsrecht

Die „letzte Befristung“ in der Kette – eine sinnvolle Regel und ihre fragwürdige BegründungProf. Dr. Roland Schwarze, Hannover, RdA 2020, 276-283Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG könne ein Arbeitnehmer lediglich die letzte Befristung einer Kettenbefristung auf ihre rechtliche Wirksamkeit überprüfen lassen. § 17 TzBfG kollidiert nach der Auffassung des Verfassers mit dieser Rechtsprechung. Der Verfasser untersucht, wie der Widerspruch zwischen der ständigen Rechtsprechung des BAG und § 17 TzBfG aufgelöst werden kann. 
(ja)

Betriebsübergang

Betriebsübergang 4.0Syndikus-RA Prof. Dr. Cord Meyer, Berlin, NZA 2020, 1273-1278Der Autor gibt zunächst einen Überblick über den herkömmlichen Ablauf eines Betriebsübergangs. Im Anschluss beleuchtet er praktisch neue Problemfelder, die im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang auftreten, beispielsweise Homeoffice und mobiles Arbeiten, Desksharing, Co-Working Spaces, Crowdworking sowie Gruppenarbeit und Scrum. Diesbezüglich entwickelt er einen Lösungsansatz und einen gibt einen Ausblick.
(hl)

Betriebsverfassungsrecht

Keine arbeitszeitrechtlichen Vorgaben für Sitzungen der Einigungsstelle – Anwendung des Arbeitszeitgesetzes und Zulässigkeit der Überschreitung der HöchstgrenzenRAe Jörn Kuhn/Cornelia-Cristina Scupra, Frankfurt a. M., Frankfurt a. M., DB 2020, 2185-2189Aufgrund einer CCOO-Entscheidung des EuGH vom 14.5.2019 (Rs. C-55/18) gehen die Verfasser in ihrem Beitrag der Frage nach, ob bei Sitzung der Einigungsstelle bei betrieblichen Regelungsschwierigkeiten auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten sind. Zunächst prüfen die Verfasser den persönlichen Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes bezogen auf die einzelnen Beteiligten. Nachdem sie zu dem Zwischenergebnis gelangen, dass das Gesetz Anwendung findet, prüfen sie daraufhin, ob und inwiefern es zulässig ist, die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu überschreiten. 
(eh)

Das Verhältnis von Arbeitskampfrecht und BetriebsverfassungsrechtProf. Dr. Daniel Klocke, Wiesbaden, AuR 2020, 444-449Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass das Tarifvertragsrecht und die Betriebsverfassung nebeneinander bestehen. Das BAG vertrete die Auffassung, dass die Rechte des Betriebsrates im Arbeitskampf eingeschränkt sein könnten. Schwerpunkt des Beitrags sind die Rechtsstellung und die Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Arbeitskampf von Tarifparteien, über die der Verfasser einen Überblick gibt. 
(eh)

Bilden eines Konzernbetriebsrats bei Sitz der Konzernspitze im AuslandRA Dr. Stefan Seitz / Ref. iur. Marco Hansen, Köln, NZA 2020, 1284-1288Die Verfasser analysieren die Möglichkeit einen Konzernbetriebsrat im Inland zu errichten, wenn sich der Sitz der Konzernspitze im Ausland befindet und keine betriebsverfassungsrechtlich relevante Leitungsmacht im Inland verleibt. Sie rekurrieren dabei unter anderem auf die Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 14.2.2007, 7 ABR 26/06) und replizieren auf Schmidt, NZA 2020, 492. Daneben wird schließlich auch der Konzernbetriebsrat in internationalen Matrixstrukturen angesprochen.
(hl)

Teilnahme von Vertretern nicht tariffähiger Arbeitnehmervereinigungen an BetriebsversammlungenSynd.-RAin Dr. Melanie Röpke / RA Dr. Andreas Schönhöft, Hamburg, NZA 2020, 1377-1381Die Autoren thematisieren, ob und inwieweit ein Vertreter einer nicht tariffähigen Arbeitnehmervereinigung an einer Betriebsversammlung teilnehmen darf. Dazu stellen sie eingangs die Grundzüge und den Ablauf einer Betriebsversammlung dar; im Anschluss erörtern sie, welche Personen teilnahmeberechtigt sind. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine Teilnahme eines Vertreters einer nicht tariffähigen Arbeitnehmervertretung grundsätzlich unzulässig ist und nur in engen Grenzen (z.B. ein konkreter Vortrag mit Betriebsbezug) Ausnahmen statthaft sein können.
(hl)

EntsenderechtArbeitnehmerentsendung in Europa nach Revision der Entsenderichtlinie 2018 (Teil I) – Grundsätzliche Änderungen und Paradigmenwechsel bei der EntlohnungProf. Dr. Reingard Zimmer, Berlin, ZESAR 2020, 403-408Gegenstand des Beitrags ist die im Jahre 2018 verabschiedete Richtlinie (RL 2018/957/EU) zur Revision des Entsenderechts. Es werden zum einen die Entwicklungen im Vergleich zur vorangehenden Entsenderichtlinie (RL 96/71/EG) dargestellt. Zum andern setzt sich der Verfasser mit den neueren Regelungen, insbesondere die Entlohnung betreffend, auseinander. Außerdem wird die Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht vorgestellt. Der Beitrag wird im nächsten Heft (ZESAR 11./12.20) fortgesetzt.  
(eh)

Die qualifizierten Rechtsquellen nach der Entsenderichtlinie – Dogmatik und Bedeutung für das TariftreuerechtProf. Dr. Karl Riesenhuber, Bochum/Hamm, EuZA 2020, 423-439Anknüpfungspunkt des Beitrags ist die Verpflichtung des Aufnahmestaates i.S.d. der Entsenderichtlinie (RL 2018/957/EU), den Arbeitnehmern bestimmte Arbeitsbedingungen zu garantieren. Diese Arbeitsbedingungen werden durch einen Katalog von qualifizierten Rechtsquellen nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie bestimmt. Der Verfasser erörtert, ob die vier Gruppen von Rechtsquellen ihre Funktion erfüllen und welche Auswirkungen die Öffnung des Rechtsquellenkatalogs für alle Mitgliedstaaten auf die Tarifvorschriften hat. 
(eh)

Europarecht

Gesundheitsschutz der sozial zielgerichteten Nachteile im Unionsrecht – Überlegungen zu einem RegulierungsansatzPD Dr. Nils Grosche, Frankfurt, ZESAR 2020, 420-427Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat sich nochmals deutlicher gezeigt, dass der Verlauf und die Folgen einer Erkrankung mit dem sozialen Status zusammenhängen, obwohl das Potenzial zu erkranken jeden gleichermaßen betritt. In diesem Beitrag wird veranschaulicht, wie solche soziale Ungleichheiten in Bezug auf den Gesundheitsschutz ausgeglichen werden können. Insbesondere wird dabei, am Beispiel einer schottischen Regelung, ein Regulierungsansatz entwickelt. 
(eh)

Die Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152/EU – Inhalt, Kontext und Folgen für das nationale Recht (Teil II)Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis/Wiss. Mit. Kai Morgenbrodt, LL.M., Köln, ZESAR 2020, 409-419In der Fortsetzung ihres Beitrags befassen sich die Verfasser damit, inwiefern sich die Richtlinie 2019/1152/EU über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen von der vorangehenden NW-RL (91/533/EWG) und dem nationalen NachwG unterscheidet. Insbesondere wird aufgezeigt, welche Probleme sich bei der Umsetzung in das nationale Recht ergeben haben. 
(eh)

Strafbarkeitsrisiken des Arbeitgebers durch den Einsatz von Arbeitnehmern aus dem EU-AuslandDr. Christian Brand, Konstanz, EuZA 2020, 440-463Anlass des Beitrags ist ein Anfang des Jahres 2018 erlassenes Urteil des EuGH, welches sich mit der Bindungswirkung von rechtsmissbräuchlich erlangten E 101-/A 1- Bescheinigungen auseinandergesetzt hat. Unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 6.2.2020 (Rs. C-359/16) beschäftigt sich der Verfasser mit den strafrechtlichen Folgen, insbesondere mit einer Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB, bei einer Beschäftigung von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland mit solchen Bescheinigungen. 
(eh)

Die Bedeutung des europäischen Diskriminierungsrechts für deutsche BeamteAkad. Rat PD Dr. Tim Husemann, Bochum, RdA 2020, 257-264Anknüpfungspunkt des Beitrags ist die Subkategorisierung von Arbeitnehmern und Beamten im nationalen Recht. Da eine solche Subkategorisierung im Unionsrecht nicht existiert, werden in diesem Beitrag die Folgen für Beamte in Deutschland bei der Anwendung europäischen Diskriminierungsrechts untersucht. Dafür wird zwischen staatlichen und kirchlichen Beamten im Vergleich zu Arbeitnehmern unterschieden. 
(eh)

Das Ende der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG?Dr. Sascha Stiegler, LL.M., Paderborn/Siegen/Mainz, BB 2020, 2617-2619Der Verfasser geht von der Arbeitsbedingungen-Richtlinie 2019/1152/EU aus, die dahin verstanden werden kann, dass noch während der vereinbarten Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB der Anwendungsbereich des KSchG eröffnet sein muss. Vor diesem Hintergrund stellt der Verfasser die sich ergebenden Probleme mit der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG dar und gibt Lösungsansätze. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Ziel der Richtlinie in der Praxis durch Befristungen wohl umgangen werden könnte.
(hl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Der Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und weitere BesonderheitenRA Benjamin Karcher / Wiss. Mit. Julia Bachmann, Düsseldorf, BB 2020, 2484-2490Zunächst werden die Umstände bei einer Bewerbung eines Schwerbehinderten beleuchtet. Anschließend zeigen die Autoren die zu beachtenden Besonderheiten bei einer Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf. Zu nennen sind hier insbesondere die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 SGB IX und die Beteiligung des Integrationsamtes nach §§ 168 ff. SGB IX. Schließlich werden noch die Besonderheiten im Rahmen einer Massenentlassungsanzeige gem. § 17 Abs. 1 KSchG dargestellt.
(hl)

Betriebsbedingte Kündigungen trotz KurzarbeitRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 690-691

Der Verfasser zeigt knapp die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit auf. Daneben stellt er auch die Auswirkungen auf die Kurzarbeit dar.
(hl)

Die ordentliche Kündigung im Spiegel der RechtsprechungRA Dr. Michael Schulte Westenberg, Dresden, NZA-RR 2020, 561-571Inhalt des Beitrags ist eine Übersicht über die Rechtsprechung des BAG im Themenbereich der ordentlichen Kündigung, die im Zeitraum von Mitte 2018 bis Juni 2020 veröffentlicht wurden. Einen Großteil nimmt dabei die Judikatur zur verhaltensbedingten Kündigung ein.
(hl)

Kündigungsschutz für (Fremd-) GeschäftsführerRA Dr. Frank Zaumseil, Frankfurt a.M., NZA 2020, 1448-1453Der Autor des Beitrags geht der Fragestellung nach, ob und inwieweit ein (Fremd-) Geschäftsführer Kündigungsschutz genießt. Dabei resümiert er, dass grundsätzlich dies nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bei Bekleidung der Organstellung nicht der Fall ist, jedoch Fälle auftreten können, in denen Schwierigkeiten entstehen. Dies betreffe beispielsweise die Beförderung eines Arbeitnehmers aus einem „normalen“ Arbeitsverhältnis zum Geschäftsführer, bei der keine automatische Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in ein freies Dienstverhältnis stattfinde.
(hl)

Prozessuales

Wann liegt ein „Sic-non-Fall“ vor? – Oder: die Last mit der ProzessökonomieVorsRiLAG Dr. Michael Horcher, Hessen, NZA 2020, 1433-1439
Ausgangspunkt des Beitrags ist die sic-non-Rechtsprechung des BAG, nach welcher der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, wenn der begehrte Anspruch nur begründet sein kann, soweit es sich bei dem Kläger/Beklagten um einen Arbeitnehmer handelt; der Anspruch also an ein Arbeitsverhältnis anknüpft. Der Verfasser geht dabei außerdem auf besondere Fallkonstellationen wie Kündigungsschutzanträge von Geschäftsführern und auch Kündigungsschutzanträge gegen außerordentliche Kündigungen ein. Angesichts dessen kommt er weiter auf die et-et- und aut-aut-Rechtsprechung des BAG zu sprechen.
(hl)

Sozialrecht

Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs und Regress des SozialhilfeträgersProf. Dr. Dirk Zeranski, Hamburg, NJW 2020, 3409-3413Rückforderungsansprüche verarmter Schenker nach § 528 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegen häufig dem Regress des Sozialhilfeträgers. Nach §§ 195, 199 BGB greift – abgesehen von Schenkungen von Grundstücken – die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese kann der Beschenkte auch dem Sozialhilfeträger entgegenhalten (§§ 412, 404 BGB), woran der Regress grundsätzlich scheitern kann. Eine Besonderheit besteht jedoch im Bereich des § 117 Abs. 3 SGB XII, wonach der Beschenkte, der seine Auskunftspflicht gegenüber dem Träger nicht erfüllt und falsche Angaben macht, sich auf die Einrede der Verjährung nicht berufen kann.
(hl)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Tarifverträge für Solo-Selbstständige und ihre Mitgliedschaft in KoalitionenRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Wiss. Mit. Nils Jöris, Berlin, DB 2020, 2353-2356Eingangs zeigen die Autoren die Hintergründe auf, warum sich eine Unterwerfung von Solo-Selbstständigen unter die Tarifverträge lohnt. Dazu erfolgt im Anschluss eine Analyse, ob dies überhaupt möglich ist. Zu nennen sind die beabsichtigte Beschäftigung von Arbeitnehmern, die Qualifizierung als arbeitnehmerähnliche Personen sowie Vereinigungen mit Solo-Selbstständigen als Mitglieder und OT-Mitgliedschaften.
(hl)

Urlaubsrecht

Kurzfristige Urlaubsunterbrechung durch E-Mail-LektüreWiss. Mit. Dr. Lucas Lichtenberg, München, RdA 2020, 265-269Durch die private Nutzung von Diensthandys sind Arbeitnehmer meist auch im Urlaub leicht zu erreichen. Unter der Berücksichtigung der Regelungen des BUrlG wird die Frage erörtert, ob und inwiefern der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückrufen darf. Insbesondere werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen eines solchen Rückrufs geprüft. 
(eh)

D. Entscheidungsbesprechungen

TV BZ ME: Branchenzuschlagspflicht bei Überlassungen in einen sog. Unterstützungsbetrieb

RAe Dr. Alexander Bissels/Kira Falter, Köln, DB 2020, 2190-2191

(BAG, Urteil vom 18.3.2020 – 5 AZR 430/18)

(eh)

Zur Auslegung des Begriffs „Überschussanteile“ i.S.d. § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG

RAe Jörn Kuhn/Annabelle Marceau, Köln, DB 2020, 2192

(BAG, Urteil vom 3.6.2020 – 3 AZR 166/19)

(eh)

Kein eigenständiger Vergütungsanspruch durch vergleichsweise Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter „ordnungsgemäßer“ Abrechnung 

RAe Benjamin Butz/Martina Dierks, Hamburg, DB 2020, 2245

(BAG, Urteil vom 27.5.2020 – 5 AZR 101/19)

(eh)

Kündigungserklärung ohne Vollmachtsurkunde – Zurückweisung einer außerordentlichen Kündigung 

RA Maik Hedderich, Düsseldorf, DB 2020, 2246

(BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 570/19)

(eh)

Arbeitsschutz in der Corona-Krise – die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel 

RA Thomas Köllmann, Köln, DB 2020, 2247-2248

(BMAS, Schreiben vom 20.8.2020, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel)

(eh)

Arbeitsrecht/Übernahme der Belegschaft/Buslinien

RAin Muriel Kaufmann, Stuttgart, ZESAR 2020, 430-433

(EuGH, Urteil vom 27.2.2020 – Rs. C-298/18)

(eh)

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer/Altersrente/Erziehung eines behinderten Kindes

Prof. Dr. Dörte Busch, Berlin, ZESAR 2020, 438-440

(EuGH, Urteil vom 12.3.2020 – Rs. C-796/18)

(eh)

Zur Durchführung von Sozialpartnervereinbarungen auf EU-Ebene 

Klaus Lörcher, Frankfurt a.M., AuR 2020, 476-481

(EuG, Urteil vom 24.10.2019 – T-310/18)

(eh)

Fehlender Insolvenzschutz für verfallbare Anwartschaften und Dynamisierung der Anwartschaft nach Betriebsübergang in der Insolvenz kann Mindestschutzniveau für Betriebsrenten beeinträchtigen

RiArbG a. D. Dr. Volker Matthießen, Offenbach a. M., DB 2020, 2472

(EuGH, Urteil vom 9.9.2020 – Rs. C-674/18 & C-675/18)

(eh)

Kündigung wegen unberechtigter Arbeitseinstellung

RA Prof. Dr. Werner Langen, Mönchengladbach, NJW 2020, 3532

(OLG Stuttgart, Urteil vom 28.4.2020 – 10 U 294/19)

(eh)

Die Bindung von Zivilgerichten (§ 108 SGB VII) im Rahmen der Haftungsbeschränkungen für Unternehmer aus § 104 SGB VII

Wiss. Mit. Dr. Mathis Böttcher, Bielefeld, RdA 2020, 291-295

(BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 35/19)

(eh)

Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten im Spannungsverhältnis zum Beschäftigtendatenschutz

RA Dr. Boris Dzida, Hamburg, RdA 2020, 295-300

(BAG, Beschluss vom 7.5.2019 – 1 ABR 53/17)

(eh)

Anforderungen an die arbeitsvertragliche Bezugnahme des Equal Pay

Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn, RdA 2020, 300-305

(BAG, Urteil vom 16.10.2019 – 4 AZR 66/18)

(eh)

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Einheit des Verhinderungsfalls

Prof. Dr. Christian Rolfs, Köln, RdA 2020, 305-308

(BAG, Urteil vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18)

(eh)

Außerordentliche Kündigung – Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen – Kündigungserklärungsfrist

RA Prof. Dr. Bernd Sandmann, Augsburg, RdA 2020, 309-312

(BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 390/19)

(eh)

Beschäftigungsbezogene diskriminierende Äußerungen zwischen Diskriminierungsverbot und Meinungsfreiheit

Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL. M. Hamburg, EuZA 2020, 464-475

(EuGH, Urteil vom 23.4.2020 – Rs. C-507/18)

(eh)

Entschädigung bei diskriminierenden Entgeltsystemen für Richter und Beamte – Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip als Absicherung des europäischen Mindeststandards 

Prof. Dr. Christiane Brors, Oldenburg, EuZA 2020, 486-494

(EuGH, Urteil vom 27.2.2020 – Rs. C-773/18)

(eh)

Ergänzende Dienstleistungen zum Transportgewerbe durch „mobile Arbeitnehmer“ und europäisches Entsenderecht

Prof. Dr. Peter Mankowski, Hamburg, EuZA 2020, 495-510

(EuGH, Urteil vom 19.12.2019 – Rs. C-16/18)

(eh)

Rechtmäßigkeit einer Altersgrenze von 60 Jahren für die Tätigkeit als Pilot einer für den Geheimdienst tätigen Fluggesellschaft

Wiss. Mit. Dr. Thomas Klein/Joshua Kern, Trier, EuZA 2020, 511-521

(EuGH, Urteil vom 7.11.2019 – Rs. C-396/18)

(eh)

Beschränkte Anrechnung von Vordienstzeiten im Kollektivvertrag für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Dr. Verena Vinzenz/PD Dr. Florian G. Burger, Innsbruck, EuZA 2020, 522-532

(EuGH, Urteil vom 10.10.2019 – Rs. C-703/17)

(eh)

Verdeckte Video-Überwachung am Arbeitsplatz bei Verdacht auf Diebstahl

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter, Trier, EuZA 2020, 533-544

(EGMR, Urteil vom 17.10.2019 – Nr. 1874/13 & Nr. 8567/13)

(eh)

Französisches Konzernarbeitsrecht: Ansprüche gekündigter Arbeitnehmer gegen herrschende Konzerngesellschaften

Wiss. Mit. Philipp Schneider, Freiburg, EuZA 2020, 545-554

(Cour de cassation, Entscheidung vom 24.5.2018 – n°16-22881/16-22908)

(eh)

Verletzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch § 16 Abs. 2 TV-L

RAinnen Dr. Jennifer Rasche/Marilena Sülzle, Hannover, EuZA 2020, 476-485

(EuGH, Urteil vom 23.4.2020 – Rs. C-710/18)

(eh) 

Gewerkschaftliche Betätigung unterfällt nicht dem Ordnungsverhalten gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

RA Wiss. Mit. Markus Ettlinger, Würzburg, BB 2020, 2688

(BAG, Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 41/18)

(eh)

Kündigungsfristen für Geschäftsführer-anstellungsverträge – Rechtsprechungsdivergenz zwischen BGH und BAG

Prof. Dr. Katharina Uffmann, Bochum, NJW 2020, 3210-3214

(BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 374/19)

(hl)

Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige fortdauernder Arbeitsunfähigkeit

RAin Verena Weber, München, DB 2020, 2302

(BAG, Urteil vom 7.5.2020 – 2 AZR 619/19)

(hl)

Das Auswahlrecht des Betriebsratsmitglieds im Rahmen des Schulungsanspruchs des Betriebsrats

RAin Dr. Saskia Pitzer, Köln, DB 2020, 2303

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.5.2020 – 15 TaBV 85/20)

(hl)

Altersdiskriminierung bei Hinterbliebenenversorgung

Dr. Thomas P. Stähler, Frankfurt a.M., DB 2020, 2304

(BAG, Urteil vom 3.6.2020 – 3 AZR 226/19)

(hl)

Hinweispflicht auf den Urlaubsanspruch gegenüber langzeiterkrankten Arbeitnehmern?

Syndikus-RAin Kristina Andrä, Chemnitz, BB 2020, 2432

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.1.2020 – 7 Sa 284/19)

(hl)

Lösen die SE-Sitzverlegung bzw. der Wechsel des SE-Leitungssystems eine Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Besonderen Verhandlungsgremium aus?

RA Dr. Christoph Kurzböck / RAin Kathrin Weinbeck, Nürnberg, BB 2020, 2421-2425

(ArbG Hamburg, Beschluss vom 28.2.2020 – 17 BV 20/19)

(hl)

Sportpädagogik im Lichte des Antidiskriminierungsrechts

RA Dr. Christoph Kurzböck / RAin Kathrin Weinbeck, Nürnberg, BB 2020, 2421-2425

(BAG, Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 2/19)

(hl)

Die Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses als Folge eines Betriebsübergangs – Diener zweier Herren

RA Dr. Hans-Peter Löw / Ref. iur. Hendric Stolzenberg, LL.M. Eur., Frankfurt a.M., NZA 2020, 1279-1284

(EuGH, Urteil vom 26.3.2020 – Rs. C-344/18)

(hl)

Nachträgliche Zulassung der Klage bei Formfehlern im elektronischen Rechtsverkehr

DiSG Dr. Henning Müller, Darmstadt, NZA 2020, 1381-1383

(BAG, Urteil vom 30.7.2020 – 2 AZR 43/20)

(hl)

Beginn der Zwei-Wochen-Frist für außerordentliche Kündigung und Zurückweisungsrecht bei Ausspruch durch Nichtberechtigten

RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg, BB 2020, 2558

(BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 570/19)

(hl)

Nachträgliche Klagezulassung bei fehlerhafter elektronischer Signatur

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 691

(BAG, Urteil vom 30.7.2020 – 2 AZR 43/20)

(hl)

Bemessung der Entschädigung nach § 15 II AGG

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 692

(BAG, Urteil vom 28.5.2020 – 8 AZR 170/19)

(hl)

Altersdiskriminierung durch Spätehenklausel - bAV

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 692

(BAG, Urteil vom 3.6.2020 – 3 AZR 226/19)

(hl)

Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

RiArbG Sönke Oltmanns, Neumünster, NJW 2020, 3356-3358

(BAG, Urteil vom 30.7.2020 – 2 AZR 43/20)

(hl)

Bestellung zum Datenschutzbeauftragten und Erteilung einer Kopie nach § 15 II DS-GVO

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2020, 575-576

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 9.6.2020 – 9 Sa 608/19)

(hl)

SokaSiG verfassungsgemäß, Zulässigkeit einer echten Rückwirkung

Prof. Dr. Mike Wienbracke, Gelsenkirchen, NZA-RR 2020, 591-593

(BVerfG, Beschluss vom 11.8.2020 – 1 BvR 2654/17)

(hl)

Verhaltensbedingte Kündigung – Nachträgliche Klagezulassung und elektronische Klageeinreichung

RiArbG Olaf Möllenkamp, Lübeck, NZA-RR 2020, 599-601

(BAG, Urteil vom 30.7.2020 – 2 AZR 43/20)

(hl)

Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge im Rahmen von Wechselschichtarbeit gerechtfertigt

RA Friedrich Merath, Neu-Ulm, NZA-RR 2020, 612

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.7.2020 – 7 Sa 102/20)

(hl)

Obligatorische Inhalte eines Pflichtpraktikums als Abgrenzungsmerkmal zum Arbeitsverhältnis

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2020, 613

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.3.2020 – 10 Sa 1953/19)

(hl)

Konkretisierung datenschutzrechtlicher Auskunftsansprüche

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2020, 614

(ArbG Bonn, Urteil vom 16.7.2020 – 3 Ca 2026/19)

(hl)

Verfassungsmäßigkeit des Einsatzverbots für Leiharbeitnehmer als Streikbrecher

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2020, 615

(BVerfG, Beschluss vom 19.6.2020 – 1 BvR 842/17)

(hl)

Erlöschen des Urlaubsanspruchs durch Tarifvertrag

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2020, 616

(LAG Hamm, Urteil vom 20.5.2020 – 5 Sa 1682/19)

(hl)

Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Hausangestellten

RA Andreas Kössel, München, DB 2020, 2357

(BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 660/19)

(hl)

Eingeschränkte Sozialauswahl bei einer Betriebsschließung in Kombination mit einem Teilbetriebsübergang

RAin Dr. Eva Rütz, LL.M. / RA Lukas Gallenkämper, DB 2020, 2358

(BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 8 AZR 215/19)

(hl)

Sind dauerhafte Arbeitnehmerüberlassungen unionsrechtlich verboten?

RAin Dr. Andrea Panzer-Heemeier / RAin Dr. Martina Berenbrinker, Düsseldorf, DB 2020, 2359

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.5.2020 – 15 Sa 1991/19)

(hl)

Umfang der Unterrichtung durch den Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsratsanhörung bei beabsichtigter außerordentlicher fristloser Kündigung

RAin Stefanie Scheifele, iur. eur., München, DB 2020, 2360

(BAG, Urteil vom 7.5.2020 – 2 AZR 378/19)

(hl)

Abmahnung wegen Nichterscheinen eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers beim Amtsarzt

RAin Dr. Julia Schweitzer, Frankfurt a.M., DB 2020, 2413

(LAG Nürnberg, Urteil vom 19.5.2020 – 7 Sa 304/19)

(hl)

Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

RA Dr. Rolf Stagat, Freiburg/Konstanz, DB 2020, 2414

(BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 374/19)

(hl)

Anrechnung der vorherigen Beschäftigungszeit bei Betriebsübergang auch bei kurzer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

RA Dr. Wolfgang Wittek, Hamburg, DB 2020, 2415

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.3.2020 – 21 Sa 1684/19)

(hl)

Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige – unionsrechtlicher Betriebsbegriff

RA Achim Braner, Frankfurt a.M., DB 2020, 2416

(BAG, Urteil vom 14.5.2020 – 6 AZR 674/19)

(hl)

Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden – unwirksame Beschlüsse wegen fehlerhafter Einladung

RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg, BB 2020, 2624

(BAG, Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 5/19)

(hl)

Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Corona-Krise

Prof. Dr. Christian Armbrüster, Berlin, NJW 2020, 3468-3469

(LG München I, Urteil vom 1.10.2020 – 12 O 5895/20 [Berufung anhängig am OLG München unter 25 U 6306/20])

(hl)

Verjährungsbeginn beim Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

RAin Antje Klötzer-Assion, Frankfurt a.M., NJW 2020, 3473

(BGH, Beschluss vom 1.9.2020 – 1 StR 58/19)

(hl)

Die Konzernbetriebsvereinbarung nach Verlassen des Konzernverbundes

RA Dr. Erwin Salamon, Hamburg, NZA 2020, 1457-1461

(BAG, Beschluss vom 25.2.2020 – 1 ABR 39/18)

(hl)