Mai 2021

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

 

Allgemein

Ersatz der Kosten für Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen

Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen

Betriebsverfassungsrecht

Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

Gleichbehandlung

Insolvenz

Insolvenz - Übergang Betriebsrentenansprüche

Kündigung/Kündigungsschutz

Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene

Prozesskostenhilfe - Einsatz einer Abfindung

Sozialrecht

Keine Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei Nichteinladung aufgrund fehlender Mindestnote

 
 

C. Literatur

 

Allgemein

Aktuelle Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

Die Regulierung von Werkverträgen und anderen arbeitsbezogenen Unternehmenskooperationen

Präventives Sanierungsverfahren und arbeitsrechtliche Aspekte

Crowdworking: Lenkung statt Weisung – Was macht den Arbeitnehmer zum Arbeitnehmer?

Homeoffice im Infektionsschutzgesetz: Der neue § 28 b VII IfSG

Das dritte Geschlecht im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes

Arbeitsvertragsrecht

Impfpflicht im Arbeitsverhältnis

Die Beschäftigungsansprüche leistungsgeminderter Arbeitnehmer und ihre prozessuale Durchsetzung – Teil I

Restrukturierungsbedingter Anspruch auf Homeoffice-Tätigkeit durch die Hintertür?

Der Beginn von Ausschlussfristen – Eine kritische Analyse der Rechtsprechung

Wegezeiten im Außendienst – Der Mitarbeiterumzug als arbeitsrechtliches Problem

Betriebliche Altersversorgung

BB-Rechtsprechungsreport zur betrieblichen Altersversorgung 2020/2021

Betriebsverfassungsrecht

Das Wahlalter in der Betriebsverfassung – eine europa- und verfassungsrechtliche Analyse

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim CTA?

Betriebliche Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG – Konvergenzen und Widersprüche im Digitalisierungskontext

Compliance

Compliance-Ermittlungen und § 626 Abs. 2 BGB: Wann beginnt die Zwei-Wochen-Frist?

Datenschutz

Vergleichsweise Erledigung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

Arbeit als Spiel/spielend Arbeiten – Gamification?

Entsenderecht

Internationale Erstreckung von Tarifnormen bei Entsendung: Das reformierte Arbeitnehmerentsendegesetz

Auslandsentsendung – Coronabedingter Rückruf und seine vergütungsrechtlichen Folgen

Europarecht

Brexit-Arbeitsrecht und die Folgen

Kündigung/Kündigungsschutz

Der Abfallbeauftragte – das unbekannte Wesen

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Pflichten und Probleme für Arbeitgeber nach dem reformierten MuSchG

Prozessuales

Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für Syndikusrechtsanwälte?!

Die Digitalisierung des Arbeitsgerichtsprozesses: Status quo und Perspektiven

Erhebung der Kündigungsschutzklage und erstmaliger Auflösungsantrag im Wege der Anschlussberufung

Sozialrecht

Übertragung von Wertguthaben auf die DRV Bund – Abruf- und Ankündigungsfristen

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung

Urlaubsrecht

Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs – Keine analoge Anwendung von § 9 BUrlG

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Europäisches Parlament und Rat stimmen neuer EGF-Verordnung zu

Meldung des BMAS vom 28.4.2021

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) 2021 – 2027 am 19.4.2021 vom Rat und am 27.4.2021 vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Die neue Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2021 und regelt, unter welchen Bedingungen der EGF zur Unterstützung von entlassenen Arbeitnehmer*innen in Anspruch genommen werden kann.

 

Der EGF bleibt auch künftig ein eigenständiger Fonds, welcher flexibel auf Massenentlassungen reagieren kann. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 stehen hierfür jährlich EU-weit bis zu 186 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Weiter Informationen sind auf der Seite der Meldungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Legale Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften in den europäischen Arbeitsmarkt wird erleichtert

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 18.5.2021

Für hochqualifizierte Fachkräfte wird der Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt in Zukunft einfacher. Am 17.5.2021 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über die Blaue Karte auf neue Regeln geeinigt. 

Durch die neue Regelung werden folgende Änderungen eingeführt:

  • Flexible Anforderungen: Die für die Qualifikation für eine Blaue Karte EU maßgebliche Gehaltsschwelle wird auf das 1 bis 1,6-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts gesenkt, wodurch sie für mehr Menschen erreichbar wird. Auch wird die erforderliche Mindestdauer eines Arbeitsvertrags auf sechs Monate verkürzt.
  • Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen und Berufserfahrung: Die neuen Regeln sollen die Anerkennung und Validierung von beruflichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien erleichtern. In einigen spezifischen Sektoren sollen sich auch Bewerber mit einem Hochschulabschluss gleichwertiger Berufserfahrung bewerben können.
  • Größere Flexibilität beim Stellen- oder Arbeitsplatzwechsel: Innerhalb der ersten zwölf Monate sollen Inhaber einer Blauen Karte EU nur dann einen neuen Arbeitsmarkttest ablegen müssen, wenn sie ihre Position oder ihren Arbeitgeber wechseln möchten. Erst nach dieser Frist sollen Inhaber einer Blauen Karte EU verpflichtet sein, jede Änderung ihrer Situation den zuständigen nationalen Behörden zu melden.
  • Hochqualifizierte Personen, die internationalen Schutz genießen, sollen ebenfalls eine Blaue Karte EU beantragen können.
  • Familienzusammenführung: Um hochqualifizierte Arbeitskräfte von außerhalb der EU anzuwerben und zu halten, sollen Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU diese begleiten dürfen und Zugang zum EU-Arbeitsmarkt erhalten.
  • Mobilität innerhalb der EU: Inhabern einer Blauen Karte EU und ihren Familienangehörigen soll es nach zwölf Monaten Beschäftigung im ersten Mitgliedstaat auf der Grundlage vereinfachter Mobilitätsregeln erlaubt sein, in einen zweiten Mitgliedstaat zu ziehen. Die in verschiedenen Mitgliedstaaten verbrachten Arbeitszeiten sollen ebenfalls berücksichtigt werden, was den Zugang zum Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU erleichtert.

 

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die erzielte Einigung noch durch den Erlass der Richtlinie über die Blaue Karte EU förmlich bestätigen. Sobald die Richtlinie förmlich angenommen ist, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

 

Weitere Hintergründe und Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilung der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestags

 

226. Sitzung, 5.5.2021: 

 

  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland“ (BT-Drs. 19/24886). Sodann Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/24886 und Annahme der Buchstaben c und d der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/28834
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Menschenwürdige und inklusive Arbeitswelt voranbringen“ (BT-Drs. 19/22474). Sodann Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/28989. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 19/22474

 

227. Sitzung, 6.5.2021: 

 

  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)“ (BT-Drs. 19/28899) sowie Überweisung an Ausschüsse 
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Betriebsrat 4.0. – Potenziale der Digitalisierung nutzen“ (BT-Drs. 19/28984) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Demokratisierung der Arbeitswelt – Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren“ (BT-Drs. 19/27318) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Zehn Tage Elternschutz zusätzlich einführen“ (BT-Drs. 19/26979) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern – Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen“ (BT-Drs. 19/29279) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Long-COVID als Berufskrankheit anerkennen und die Versorgung Betroffener sicherstellen“ (BT-Drs. 19/29270) sowie Überweisung an Ausschüsse

 

228. Sitzung, 7.5.2021: keine relevanten Beratungsgegenstände.

 

229. Sitzung, 19.5.2021: 

 

  • Unterrichtung durch die Bundesregierung bezüglich eines Entwurfs eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BT-Drs. 19/28649) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Unterrichtung durch die Bundesregierung bezüglich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Betriebswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) (BT-Drs. 19/28899) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Unterrichtung durch die Bundesregierung bezüglich eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (BT-Drs. 19/28653) sowie Überweisung an Ausschüsse

 

230. Sitzung, 20.5.2021: 

 

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Ganzheitliche Waldstrategie durch Stärkung forstlicher Dienstleistungsunternehmer ermöglichen“ (BT-Drs. 19/29770) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einesGesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz (BT-Drs. 19/28115). Sodann unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drs. 19/28115)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
    • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Betroffene vor Mobbing im Arbeitsleben besser schützen“ (BT-Drs. 19/16480)
    • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Beschäftigte vor Mobbing am Arbeitsplatz schützen“ (BT-Drs. 19/6128)

Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. (BT-Drs. 19/25418). Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drs. 19/16480 und 19/6128

  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Ostdeutsche Arbeitnehmer würdigen – Fondslösung mit Einmalzahlungen“ (BT-Drs. 19/14073). Sodann Annahme der Buchstaben a, e und g der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/29863. Das bedeutet: Ablehnung (u.a.) des Antrags auf Drs. 19/14073
  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einesGesetzeszur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drs. 19/29893). Sodann Annahme des Gesetzentwurfs auf Drs. 19/28653 in der Fassung der Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/19/29893. Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/29893. Damit wird die Entschließung angenommen.

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrates 

 

1004. Plenarsitzung, 7.5.2021: 

 

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines fünften „Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetz“ (BR-Drs. 289/21)
  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines „Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern“ (BR-Drs. 294/21)
  • Ausschusszuweisung eines „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes“ (BR-Drs. 317/21)
  • Keine Einwendungen hinsichtlich eines „Entwurfs eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (BR-Drs. 239/21)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes“ (BR-Drs. 240/21)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)“ (BR-Drs. 271/21)
  • Keine Einwendungen hinsichtlich des „Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Februar 2021 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen“ (BR-Drs 262/21)
  • Stellungnahme bezüglich eines „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen“ (BR-Drs. 204/21)
  • Stellungnahme bezüglich einer„Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ (BR-Drs. 205/21)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

 

Teil I: 19 – 24

 

  • Sechste Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung (Sechste Winterbeschäftigungs-Änderungs-Verordnung – 6. WinterbeschÄndV) vom 26.4.2021 (BGBl I Nr. 20, S. 860)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 7.5.2021 (BGBl I Nr. 20, S. 861)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Bankkaufleuteausbildungsverordnung vom 30.4.2021 (BGBl I Nr. 20, S. 865)

Teil II: 8 - 9

 

Keine relevanten Veröffentlichungen.

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 144 – L 182

 

  • Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 (L 153, S. 48)

(gk)

Allgemein

Ersatz der Kosten für Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen

BAG, Urt. v. 29.4.2021 – 8 AZR 276/20, PM Nr. 11/21

Ein Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer die durch das Tätigwerden einer spezialisierten Anwaltskanzlei entstandenen notwendigen Kosten ersetzt verlangen, wenn er die Anwaltskanzlei anlässlich eines konkreten Verdachts einer erheblichen Verfehlung des Arbeitnehmers mit Ermittlungen gegen diesen beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer schwerwiegenden vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Sofern ein konkreter Verdacht einer erheblichen Verfehlung des Arbeitnehmers vorliegt, gehören auch die zur Abwendung drohender Nachteile notwendigen Aufwendungen des Geschädigten zu dem nach § 249 BGB zu ersetzenden Schaden. Die Grenze der Ersatzpflicht richtet sich nach dem, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung oder zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich getan haben würde. Dem steht § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, der als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen, sondern auch einen materiellen Kostenerstattungsanspruch ausschließt, nicht entgegen. 

(gk)

Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen

LAG Köln, Urt. v. 12.4.2021 – 2 SaGa 1/21, PM

Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem - belegt durch ein ärztliches Attest - nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig.

(gk)

Betriebsverfassungsrecht

Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden - Rechtsscheinhaftung

LAG Düsseldorf, Urt. v. 15.4.2021 – 11 Sa 490/20 - LeitsätzeDem Betriebsrat ist das Handeln seines Vorsitzenden auch ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung über seine Bevollmächtigung zuzurechnen, wenn er dessen Auftreten kannte und der Geschäftsgegner auf den so gesetzten Rechtsschein vertraut hat sowie nach Treu und Glauben vertrauen durfte. Liegen die Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht vor, so kann der Betriebsratsvorsitzende für den Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung wirksam - mit der Folge normativer Bindung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) – abschließen.
(gk)

Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

ArbG Köln, Beschl. v. 23.4.2021 – 18 BVGa 11/21, PM

Betriebsratsmitglieder sind bis zum 30.6.2021 regelmäßig berechtigt, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.1.2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können. Es stellt eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, wenn ein Arbeitgeber gegenüber Betriebsratsmitgliedern unter diesen Umständen wegen der Teilnahme Abmahnungen erteilt oder Gehaltskürzungen vornimmt.

(gk)

Gleichbehandlung

Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei Festlegung unterschiedlich hoher NachtarbeitszuschlägeLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13.4.2021 – 5 Sa 146/20 - LeitsätzeDie Festlegung unterschiedlich hoher Nachtarbeitszuschläge im (an den Bundesmanteltarifvertrag für die Süßwarenindustrie angelehnten) Mantelhaustarifvertrag der S. T. GmbH, der für Nachtarbeit im Rahmen von (Wechsel-)Schichtarbeit einen Zuschlag in Höhe von 15 % bzw. 20 % und für Nachtarbeit außerhalb eines Schichtsystems (sonstige Nachtarbeit) einen Zuschlag von 60 % vorsieht, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Nachtarbeit belastet die Gesundheit der Arbeitnehmer und erschwert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Tarifvertragsparteien haben den ihnen zustehenden, grundrechtlich geschützten Gestaltungsspielraum nicht überschritten, wenn sie für Nachtarbeit innerhalb eines Schichtsystems, das den Arbeitnehmern regelmäßig eine bessere Planbarkeit des Familienlebens und ihrer Freizeitaktivitäten ermöglicht, einen geringeren Zuschlag vorsehen als für sonstige Nachtarbeit, die möglichst vermieden werden soll und deshalb für den Arbeitgeber einen deutlich höheren Preis hat.

(gk)

Insolvenz

Insolvenz - Übergang Betriebsrentenansprüche

BAG, Urt. v. 18.5.2021 – 3 AZR 317/20, PM Nr. 12/21

Bei der nach § 46 Satz 2 iVm. § 45 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmenden Schätzung des Vorteils, der durch die Vorfälligkeit der auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 9 Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), den Pensionssicherungsverein (PSV), übergegangenen Betriebsrentenansprüche aufgrund der Kapitalisierung der Ansprüche entsteht, ist der gesetzliche Zinssatz nach § 41 Abs. 2 InsO anzuwenden. 

(gk)

Kündigung/Kündigungsschutz

Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.5.2021 – 8 Sa 1655/20, PM Nr. 14/21

Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, schließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer und können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Zur Eignung als Lehrer gehört auch die Gewähr der Verfassungstreue. 
(gk)

Kündigungsgrund Bezeichnung als „Ming-Vase“ArbG Berlin, Beschl. v. 4.5.2021 – 55 BV 2053/21, PM 15/21
Die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und Wiederholung „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen ist.
(gk)

Kündigungsschutz vor Beginn einer Elternzeit

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13.4.2021 – 2 Sa 300/20 – Leitsatz

Wird die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 6, 1. Halbsatz i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BEEG auf mehrere Zeitabschnitte verteilt, findet der vorwirkende Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 BEEG für jeden dieser Zeitabschnitte Anwendung.
(gk)

Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.4.2021 – 3 Sa 646/20, PM

Wer im März 2020 bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustete und äußerte, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletzt in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen. Wenn der Arbeitnehmer dann auch im Übrigen deutlich macht, dass er nicht bereit sei, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, genügt auch keine Abmahnung.

(gk)

Fristlose Kündigung wegen Küssens gegen den Willen der KolleginLAG Köln, Urt. v. 1.4.2021 – 8 Sa 798/20, PM

Wer auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, verletzt seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB) in erheblicher Weise. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

(gk)

Prozessuales

Prozesskostenhilfe - Einsatz einer Abfindung

LAG Düsseldorf, Beschl. v. 14.4.2021 – 9 Ta 57/21 – Leitsätze [gekürzt]

Die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung ist Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO. Dieses ist einzusetzen, soweit dies zumutbar ist und die Abfindung tatsächlich gezahlt wurde. Der Umstand, dass die Abfindung nach einem Kündigungsschutzprozess auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt worden ist, steht ihrem Einsatz als Vermögen grundsätzlich nicht entgegen. Aus § 120 a Abs. 3 ZPO folgt, dass auch durch Prozesserfolg erworbenes Vermögen einzusetzen ist, wenn der entsprechende Geldbetrag der Partei tatsächlich zugeflossen ist. Gem. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit § 1 DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII hat der Partei ein sog. "Schonvermögen" in Höhe von 5.000,00 € zu verbleiben. Eine Erhöhung des Schonbetrages durch einen Pauschalbetrag zur Stellensuche in Höhe von 2.600,00 € kommt nicht in Betracht. Neben dem "Schonvermögen" gem. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit § 1 DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Höhe von 5.000,00 € ist kein weiterer Freibetrag zu berücksichtigen. Eine Erhöhung des Schonbetrages kommt nach der Anhebung der Vermögensfreibeträge von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe auf 5.000,00 € nicht in Betracht Eine solche Verfahrensweise würde der gesetzlichen Regelung des § 120a Abs. 3 Satz 1 ZPO, wonach auch das durch die Rechtsverfolgung Erlangte für die Verfahrenskosten einzusetzen ist, zuwider laufen.

(gk)

Sozialrecht

Keine Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei Nichteinladung aufgrund fehlender Mindestnote

BAG, Urt. v. 29.4.2021 – 8 AZR 279/20, PM Nr. 10/21

Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 165 Satz 3 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Nach § 165 Satz 4 SGB IX ist eine Einladung entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Dies kann anzunehmen sein, wenn der/die Bewerber/in eine in einem nach Art. 33 Abs. 2 GG zulässigen Anforderungsprofil als zwingendes Auswahlkriterium bestimmte Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlusses nicht erreicht hat. Daran ändert der Umstand, dass § 165 Satz 4 SGB IX als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, nichts. Dem Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG sind auch die durch das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG geschützten Personengruppen unterworfen.

(gk)

Allgemein

Aktuelle Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

Prof. Dr. Reingard Zimmer, Berlin, AuR 2021, 202-206

Dieser Beitrag dient als knapper Überblick über zwei aktuelle Entscheidungen zum Auskunftsanspruch nach §§ 10 ff. EntgTranspG. Die erste Entscheidung vom LAG Niedersachen (v. 1.8.2019 – 5 Sa 196/19) betrifft die Frage, ob die Auskunft nach § 11 EntgTranspG über den Median des Vergleichsentgelts als Indiz im Sinne des § 22 AGG gewertet werden kann. Die zweite Entscheidung vom BAG (v. 25.6.2020 – 8 AZR 145/19) behandelt die Frage, ob arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten Auskunftsansprüche nach dem EntgTranspG zustehen.

(eh)

Die Regulierung von Werkverträgen und anderen arbeitsbezogenen Unternehmenskooperationen

Wiss. Mit. Daniel Polzin, Trier, RdA 2021, 84-90

Anlass des Beitrags ist die Diskussion, ob das Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft verfassungs- bzw. europarechtswidrig ist. Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage, weshalb vorhandene Maßnahmen zur Verhinderung von schlechten Arbeitsbedingungen bei bestimmten Unternehmenskooperationen nicht wirksam sind. Zunächst erörtert er, warum es überhaupt solcher Regulierungsmaßnahmen bedarf, um anschließend weitere mögliche Regulierungsansätze zu skizzieren.

(eh)

Präventives Sanierungsverfahren und arbeitsrechtliche Aspekte

RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2021, 178-179

Ausgangspunkt ist das seit 1.1.2021 in Kraft getretene StaRUG, welches ein präventives oder außer-insolvenzliches Sanierungsverfahren u.a. mittels eines Restrukturierungsplans vorsieht. Der Verfasser gibt diesbezüglich einen kurzen Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte. Hervorzuheben sind die Regelungssperre für Mitarbeiterforderungen, Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie mögliche und zwingende Angaben im Restrukturierungsplan.

(hl)

Crowdworking: Lenkung statt Weisung – Was macht den Arbeitnehmer zum Arbeitnehmer?

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) / Ri’in Dr. Gisela Hütter-Brung, Bonn, NZA-RR 2021, 231-237

Ausgehend von einem Urteil des BAG (vom 1.12.2020 – 9 AZR 102/20) analysieren die Autoren die Merkmale des Arbeitnehmerbegriffs mit Blick auf Crowdworker. Der 9. Senat weiche, so die Autoren, in seiner Entscheidung erheblich von der ständigen Rechtsprechung des BAG in Bezug auf den Arbeitnehmerbegriff ab, mit welcher er vorliegend Crowdworker als Arbeitnehmer einordnete und nicht als (lediglich) arbeitnehmerähnliche Personen.

(hl)

Homeoffice im Infektionsschutzgesetz: Der neue § 28 b VII IfSG

Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon) / Akad. Rat Dr. Stefan Witschen, MJur (Oxon), Bayreuth/Köln/Kassel, NZA 2021, 593-596

§ 28b Abs. 7 IfSG statuiert seit dem 23.4.2021 eine Pflicht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer gegenüber Homeoffice „anzubieten“ und eine Pflicht des Arbeitnehmers dieses Angebot „anzunehmen“. Die Verfasser beleuchten die neue Vorschrift und ihren Regelungsgehalt. Sie kommen zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine Pflicht der Parteien zur Vertragsänderung handelt, sondern eine self-executing Norm ist, die zivilrechtliche (Individual- oder Kollektiv-) Vereinbarungen verdrängt. Relevant wird dies insbesondere im Rahmen des Annahmeverzugs nach §§ 615 S. 1, 293 ff. BGB.

(hl)

Das dritte Geschlecht im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes

Prof. Dr. Anatol Dutta, M.Jur. (Oxford) / Prof. Dr. Matteo Fornasier, LL.M. (Yale), München/Bochum, NZA 2021, 605-612

Seit dem 22.12.2018 eröffnet § 22 Abs. 3 PStG Personen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, die Angabe im Geburtenregister offen zu lassen oder mit divers auszufüllen. Vor diesem Hintergrund stellen die Verfasser den Anpassungsbedarf im Arbeitsrecht und im öffentlichen Dienstrecht dar. Dazu werden Diskriminierungsmaßnahmen und -verbote besprochen und unter anderem auch ein Modell der erweiterten Differenzierung, ein Unisex-Modell und ein binäres Modell mit Optionsmöglichkeit vorgestellt.

(hl)

Arbeitsvertragsrecht

Impfpflicht im Arbeitsverhältnis

RAin Denise Gutzeit, Laatzen, DB 2021, 955-959

Der stetige Anstieg von verfügbaren Impfdosen wirft die Frage auf, ob ein Arbeitgeber eine mittelbare Impfpflicht einführen kann. Es wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen generell eine Unterscheidung von geimpften und nicht geimpften Arbeitnehmern getroffen werden kann. Anschließend wird geprüft, wie sich eine Impfpflicht im Arbeitsverhältnis konkret ausgestalten lässt und welche Nachteile sich für nicht geimpfte Arbeitnehmer ergeben könnten.

(eh)

Die Beschäftigungsansprüche leistungsgeminderter Arbeitnehmer und ihre prozessuale Durchsetzung – Teil I

RiArbG Matthias Kreutzberg-Kowalczyk, Frankfurt a. M., RdA 2021, 65-76

Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr die geschuldete Arbeitsleistung erbringen können, können sie nur unter der Voraussetzung gekündigt werden, dass der Arbeitgeber ihnen eine andere leidens- oder behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit angeboten hat. In diesem zweiteiligen Beitrag beschäftigt sich der Verfasser mit den Ansprüchen auf eine alternative Beschäftigung. Insbesondere erläutert er unter Bezugnahme der einschlägigen Rechtsprechung die Anspruchsvoraussetzungen und Durchsetzung. Der Beitrag wird im nächsten Heft (Nr. 3) fortgesetzt.

(eh)

Restrukturierungsbedingter Anspruch auf Homeoffice-Tätigkeit durch die Hintertür?

RAe Dr. Patrick Mückl/Dr. Mario Merget, Düsseldorf/Berlin, DB 2021, 1013-1016

Der Beitrag hat das nicht rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.8.2020 (19 Ca 13189/19) zum Thema. Die Entscheidung betraf die Wirksamkeit einer Änderungskündigung, in welcher der Klägerin die Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Beschäftigungsstandort angeboten wurde. Diese bevorzugte jedoch die Möglichkeit einer Homeoffice-Tätigkeit. Nach der Darstellung des Sachverhalts erläutern die Verfasser die Auswirkungen des Urteils auf die Praxis.

(eh)

Der Beginn von Ausschlussfristen – Eine kritische Analyse der Rechtsprechung

RA Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund), Hamburg, NZA-RR 2021, 225-231

Ausschlussfristen finden sich in diversen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Arbeitsverträgen. Der Autor gibt einen Überblick über die ergangene Judikatur in Bezug auf den Beginn von Ausschlussfristen, erörtert diese kritisch und zeigt Widersprüche auf. Neben dem AGB-Recht spielen dabei die Bezifferbarkeit und Zumutbarkeit, insbesondere mit Blick auf die Scheinselbstständigkeit, eine entscheidende Rolle.

(hl)

Wegezeiten im Außendienst – Der Mitarbeiterumzug als arbeitsrechtliches Problem

RAin Dr. Henriette Norda / Wiss. Mit. Philip Hackethal, Hamburg, NZA 2021, 612-616

Die Verfasser zeigen die Folgen in Bezug auf Wegezeiten im Außendienst bei einer arbeitnehmerseitigen Änderung des Arbeitsverhältnisses auf und geben Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber. Dazu wird der Begriff der Arbeitszeit im ArbZG sowie anschließend im vergütungsrechtlichen Sinne eingehend beleuchtet.

(hl)

Betriebliche Altersversorgung

BB-Rechtsprechungsreport zur betrieblichen Altersversorgung 2020/2021

RAe Theodor B. Cisch/Christine Bleeck/Dr. Michael Karst, Wiesbaden, BB 2021, 1078-1088

Die Verfasser bieten mit ihrem Beitrag einen ausführlichen Überblick über die Rechtsprechung des dritten Senats des BAG im Berichtszeitraum April 2020 bis März 2021. Unter anderem greifen sie die Rechtsprechung zu den Themen Einstandspflicht, Gleichbehandlung, Anpassung von Versorgungszusagen und Insolvenzfestigkeit eines CTA auf. 

(eh)

Betriebsverfassungsrecht

Das Wahlalter in der Betriebsverfassung – eine europa- und verfassungsrechtliche Analyse

Prof. Dr. Hermann Heußner/Prof. Dr. Patric Bachert, Kassel/Osnabrück, AuR 2021, 196-201

Ausgangspunkt des Beitrags ist der Ausschluss minderjähriger Arbeitnehmer von der Wahl des Betriebsrats gemäß § 7 S. 1 BetrVG. Zum einen prüfen die Verfasser, ob diese Regelung mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Anti-Diskriminierungs-Richtlinie (2000/78/EG) vereinbar ist. Zum anderen erörtern sie, ob ein Verstoß gegen verfassungsrechtlichen Wahlgrundsatz der Allgemeinheit der Wahl vorliegt. Im Ergebnis beurteilen sie die Regelung als europa- und verfassungsrechtswidrig.

(eh)

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim CTA?

RA Prof. Dr. Martin Diller/Mathis Schaller, Stuttgart, BB 2021, 1075-1078

Anlass des Beitrags ist ein Urteil des BAG vom 22.9.2020 (3 AZR 303/18), in welchem ein Contractual Trust Arrangement (CTA) als eine „Sozialeinrichtung“ im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 b) ArbGG bezeichnet wurde. Dies würde bei Durchführung eines CTA ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Folge haben, welches nach Auffassung der Literatur nicht besteht. Zunächst erklären die Verfasser den Zweck und die Struktur von CTAs, um dann untersuchen, ob diese unter den Begriff „Sozialeinrichtung“ fallen.

(eh)

Betriebliche Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG – Konvergenzen und Widersprüche im Digitalisierungskontext

Prof. Dr. Stefan Greiner/Wiss. Mit. Ansgar Kalle, Bonn, RdA 2021, 76-84

Die Digitalisierung hat erheblichen Einfluss auf verschiedene Bereiche des Arbeitsrechts. Die Verfasser befassen sich in diesem Beitrag mit Auswirkungen der Digitalisierung auf die betrieblichen Mitbestimmungsrechte. Insbesondere untersuchen sie dafür anhand der aktuellen Rechtsprechung das Verhältnis zwischen § 87 Abs. 1 Nr. 1 und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. 

(eh)

Compliance

Compliance-Ermittlungen und § 626 Abs. 2 BGB: Wann beginnt die Zwei-Wochen-Frist?

Prof. Dr. Gerrit Horstmeier, M.M., Furtwangen, BB 2021, 1140-1144

Nach § 626 Abs. 2 BGB beginnt die Frist für eine außerordentliche Kündigung mit Kenntnis des Arbeitgebers von den kündigungsmaßgeblichen Tatsachen. Der Autor analysiert, ob und inwiefern sich dieser Zeitpunkt bei Compliance-Ermittlungen, wie sie in vielen Unternehmen mittlerweile üblich sind, verschiebt. Er kommt zu dem Schluss, dass das Ende der Compliance-Ermittlungen keinesfalls pauschal mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Arbeitgebers gleichgesetzt werden kann. Vielmehr sei die Kenntnis ungeachtet der Compliance-Ermittlungen zu bestimmen und könne auch vor Ende eben dieser vorliegen.

(hl)

Datenschutz

Vergleichsweise Erledigung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott / RA Florian Garden, Hamburg, NZA 2021, 530-536

Gegenstand des Beitrags ist die Problematik, ob und inwieweit über den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch des Art. 15 Abs. 1, 3 DSGVO disponiert und verzichtet werden kann. Hierzu zeigen die Verfasser zunächst die Rechtsnatur des Anspruchs auf und stellen anschließend einen Vergleich zu anderen Ansprüchen an. Zu nennen sind der Anspruch auf Mindesturlaub, auf Mindestlohn und das Widerspruchsrecht im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 6 BGB. Schließlich werden konkrete Dispositionsmöglichkeiten beleuchtet, so z.B. durch Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis oder insbesondere einen (gerichtlichen) Vergleich.

(hl)

Arbeit als Spiel/spielend Arbeiten – Gamification?

RAin Dr. Katrin Haußmann / Ref. iur. Mathis Schaller, Stuttgart, DB 2021, 901-904

Zusammen gehen die Autoren der Fragestellung nach, ob die digitalisierte Arbeitswelt durch spielerische Elemente „aufgelockert“ werden kann und in welchem – rechtlichen – Rahmen dies zulässig ist. Zur Sprache kommen dabei vor allem der Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG, aber auch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6, 7 BetrVG sowie die Möglichkeit des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung (§ 26 Abs. 4 BDSG, Art. 88 Abs. 1 DSGVO).

(hl)

Entsenderecht

Internationale Erstreckung von Tarifnormen bei Entsendung: Das reformierte Arbeitnehmerentsendegesetz

Prof. Dr. Manfred Walser, LL. M., Bremen, RdA 2021, 90-104

Gegenstand des Beitrags ist die reformierte Entsenderichtlinie (2018/957/EU) und die damit einhergehende Umsetzung ins nationale Recht. Der Verfasser setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Reform des AEntG vom 30.7.2020 den Zielen der Änderungsrichtlinie gerecht wird. Dabei legt er vor allem den Fokus auf die internationale Erstreckbarkeit von tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen bei Arbeitnehmerentsendungen.

(eh)

Auslandsentsendung – Coronabedingter Rückruf und seine vergütungsrechtlichen Folgen

RAin Ebba Herfs-Röttgen, Bonn, NZA 2021, 596-601

Anlässlich der Corona-Pandemie stellt sich zuweilen für Arbeitgeber die Frage eines Rückrufs der Arbeitnehmer aus dem Ausland. Die Autorin zeigt Möglichkeiten diesbezüglich auf und geht dazu insbesondere auf die für einen Rückruf notwendige Rechtsgrundlage ein. Neben der Rückrufmöglichkeit werden außerdem auch eine Rückrufpflicht sowie vergütungsrechtliche Folgen näher beleuchtet.

(hl)

Europarecht

Brexit-Arbeitsrecht und die Folgen

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Wiss. Mit. Nils Jöris, Berlin, NJW-Spezial 2021, 242-243

Die Verfasser geben in diesem Beitrag einen kurzen Überblick darüber, welche Folgen der Brexit für das Arbeitsrecht innerhalb der Europäischen Union nach sich zieht. Sie sprechen die Aspekte der Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Sozialversicherung, des europäischen Betriebsrats, Betriebsübergangs und der Arbeitnehmerüberlassung an.

(eh)

Kündigung/Kündigungsschutz

Der Abfallbeauftragte – das unbekannte Wesen

RA Dr. Christoph Bergwitz, Düsseldorf, NZA 2021, 542-545

Nach § 59 Abs. 1 S. 1 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) ist jeder nach dem BImSchG Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, verpflichtet, einen betriebsangehörigen Abfallbeauftragten zu bestellen. Der Verfasser erörtert vor diesem Hintergrund dessen geschützte Amtsstellung, die sich aus § 58 BImSchG ergibt. Dazu gehören zum einen ein Benachteiligungsverbot (§ 58 Abs. 1 BImSchG) sowie zum anderen ein Sonderkündigungsschutz (§ 58 Abs. 2 BImSchG), der demjenigen des § 15 KSchG für Betriebsräte angelehnt ist.

(hl)

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Pflichten und Probleme für Arbeitgeber nach dem reformierten MuSchG

RiArbG Dr. Thomas Kühn, Berlin, NZA 2021, 536-542

Am 1.1.2018 ist das reformierte MuSchG in Kraft getreten und enthält gegenüber dem Vorgänger einige Neuerungen für den Arbeitgeber. Im Beitrag werden dahingehend die neue allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG beleuchtet und die korrespondierende Informationspflicht gegenüber allen Beschäftigten nach § 14 Abs. 2 MuSchG. Zu betonen ist vor allem, dass der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 1 MuSchG zur Gefährdungsbeurteilung (und Bekanntgabe des Ergebnisses an die Belegschaft) auch dann verpflichtet ist, wenn er gar keine Arbeitnehmerinnen beschäftigt. Im Anschluss wird außerdem die Anpassung der Arbeitsbedingungen aufgezeigt (§ 13 MuSchG), namentlich die Anpassung des Arbeitsplatzes, eine Versetzung und ein mögliches Beschäftigungsverbot.

(hl)

Prozessuales

Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für Syndikusrechtsanwälte?!

Präsidentin des LAG Schleswig-Holstein, Marlies Heimann / Direktor des ArbG Lübeck Dr. Gregor Steidle, Kiel/Lübeck, NZA 2021, 521-525

Diskutiert wird die Frage, ob und inwieweit Syndikusrechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr und dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) teilnehmen müssen. Im Zentrum steht dabei die Norm des § 46c Abs. 1 BRAO, die im Grundsatz Syndikusrechtsanwälte „gewöhnlichen“ Rechtsanwälten gleichstellt. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass daher auch Syndikusrechtsanwälte eine solche Pflicht trifft, sie jedoch prozessual nicht zur Benutzung des beA gezwungen werden können.

(hl)

Die Digitalisierung des Arbeitsgerichtsprozesses: Status quo und Perspektiven

RiArbG Sönke Oltmanns, Neumünster, NZA 2021, 525-529

Der Autor gibt einen Überblick über die Digitalisierung im Rahmen von Arbeitsgerichtsprozessen. Dazu werden zunächst die derzeitige Rechtslage und aktuelle Rechtsprechung dargestellt und anschließend ein Ausblick vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs des BMJV vom 19.2.2021 (für ein Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten; BR-Drs. 145/21) gegeben; so z.B. hinsichtlich der aktiven Nutzungspflicht des beA in § 46g ArbGG ab 2022.

(hl)

Erhebung der Kündigungsschutzklage und erstmaliger Auflösungsantrag im Wege der Anschlussberufung

PräsLAG a.D. Prof. Dr. Johannes Peter Francken, Freiburg, NZA 2021, 545-547

Im Beitrag wird die Fragestellung behandelt, ob im Rahmen der Anschlussberufung ein erstmaliger Auflösungsantrag nach § 9 KSchG gestellt werden kann. Dies ist nach Auffassung des Verfassers möglich, da § 9 Abs. 1 S. 3 KSchG insoweit als lex specialis gegenüber §§ 524, 533, 263 ZPO und § 67 ArbGG anzusehen sei. Ferner wird aufgezeigt, in welchen Konstellationen sich bei einer Nachkündigung des Arbeitgebers bei gleichzeitigem Einlegen der Berufung das Einlegen der Anschlussberufung vor dem LAG lohnt und wann eine neue Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vorzuziehen ist.

(hl)

Sozialrecht

Übertragung von Wertguthaben auf die DRV Bund – Abruf- und Ankündigungsfristen

Wiss. Mit. Katharina Meurs, M.Sc., Hamburg, BB 2021, 1012-1015

§ 7f SGB IV ermöglicht die Übertragung von Wertguthaben auf den Folgearbeitgeber oder die DRV Bund. Die Verfasserin arbeitet die Möglichkeiten der Übertragungen heraus und zeigt die Folgen sowie die Ankündigungs- und Abruffristen bei einer Übertragung auf die DRV Bund auf.

(hl)

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung

RA Prof. Dr. Hermann Plagemann / RAin Kerstin Radtke-Schwenzer, Frankfurt a.M./Großburgwedel, NJW 2021, 1437-1442

Der Beitrag zeigt überblicksartig die neuen – vornehmlich judikativen – Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung für den Zeitraum des Jahres 2020. Ein Fokus liegt dabei auf Fragen zum Arbeits- und Wegeunfall.

(hl)

Urlaubsrecht

Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs – Keine analoge Anwendung von § 9 BUrlG

RA Dr. Hauke Hein / RA Dr. Paul Alexander Tophof, Essen/Düsseldorf, NZA 2021, 601-605

Die Autoren widmen sich der Frage, ob § 9 BUrlG bei einer gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgten Quarantäneanordnung während dessen Urlaub entsprechend Anwendung findet. Dafür analysieren sie den Regelungsgehalt der Norm vor dem europäischen Recht und erörtern im Anschluss, ob die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung vorliegen. Sowohl eine planwidrige Regelungslücke als auch eine vergleichbare Interessenlage werden letztlich verneint.

(hl)

 

 

D. Entscheidungsbesprechungen

 

Das Recht auf freie Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis jenseits von Whistleblowing und Geheimnisverrat

Karsten Jessolat, Kassel, AuR 2021, 221-223

(EGMR, Urteil vom 5.11.2019 – Nr. 11608/15)

(eh)

Gewerkschaftliche Demonstration zum Internationalen Frauentag

Klaus Lörcher, Frankfurt a. M., AuR 2021, 224-226

(EGMR, Urteil vom 7.7.2020 – Nr. 5999/13)

(eh)

Wahrung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB als Teil des Kündigungsgrundes

Dr. Karl Dudenbostel/RAin Antje Dudenbostel, Münster/Köln, AuR 2021, 227-230

(BAG, Urteil vom 7.5.2020 – 2 AZR 678/19)

(eh)

Testangebotspflicht für Unternehmen und Homeoffice-Pflicht verschärft: SARS-CoV-2-ArbSchV und IfSG geändert

Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg-Schweinfurt, DB 2021, 960-963

(BMAS, Verordnung vom 21.4.2021 – 3. Änderungsverordnung Corona-ArbSchV)

(eh)

Rechtswegzuständigkeit in aut-aut-Fällen – Erweislichkeit des Vorbringens des Klägers

RA Dr. Michael Wilhelm Weber, München, DB 2021, 964

(BAG, Beschluss vom 3.11.2020 – 9 AZB 47/20)

(eh)

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Klärung der Rechtsfrage

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 243

(BAG, Beschluss vom 10.12.2020 – 2 AZN 82/20)

(eh)

Mindestruhezeit bei mehreren Arbeitsverträgen

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 244

(EuGH, Urteil vom 17.3.2021 – Rs. C-585/19)

(eh)

Schadensersatz bei Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 244

(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 192/20)

(eh)

Anspruch auf equal pay bei Arbeitnehmerüberlassung

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 274

(BAG, Urteil vom 16.12.2020 – 5 AZR 22/19)

(eh)

Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 274-275

(BAG, Beschluss vom 16.2.2021 – 9 AS 1/21)

(eh)

Einladung von Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 275

(BAG, Urteil vom 26.11.2020 – 8 AZR 59/20)

(eh)

„Rechtzeitige“ Information über eine Schwerbehinderung

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 275-276

(BAG, Urteil vom 17.12.2020 – 8 AZR 171/20)

(eh)

Vertragliche Ausschlussklausel – Verfall aller Ansprüche unwirksam

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 276

(BAG, Urteil vom 26.11.2020 – 8 AZR 58/20)

(eh)

Anspruch auf vertragliche Beschäftigung

RA Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., Düsseldorf, DB 2021, 1017

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.10.2020 – 25 Sa 1105/20)

(eh)

Verfassungskonforme Auslegung des Verbots einer sachgrundlosen Befristung im Fall einer Vorbeschäftigung

RA Dr. Alexander Krol, Düsseldorf, DB 2021, 1018

(BAG, Urteil vom 16.9.2020 – 7 AZR 552/19)

(eh)

Verjährung von Urlaubsansprüchen?

RAin Dr. Julia M. Bruck, Essen, DB 2021, 1019

(BAG, Vorlagebeschluss vom 29.9.2020 – 9 AZR 266/20 (A))

(eh)

Innerbetriebliche Stellenausschreibung auf Verlangen des Betriebsrats – auch bei Einstellung von im Konzern ausgebildeten Nachwuchskräften

RAinnen Anja Dombrowsky/Jennifer Bold, Frankfurt a. M., DB 2021, 1020

(BAG, Beschluss vom 29.9.2020 – 1 ABR 17/19)

(eh)

Der arbeitsrechtliche Schutz von GmbH-Geschäftsführern am Beispiel der Kündigungsfrist

PD Dr. Alexander Stöhr, Mainz, RdA 2021, 104-111

(BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 374/19)

(eh)

Vollstreckungsklausel gegen andere Betriebsratsmitglieder

Dr. Bernhard Ulrici, Leipzig, RdA 2021, 111-118

(BAG, Beschluss vom 23.10.2019 – 7 ABR 7/18)

(eh)

Gewerkschaftsrepräsentanz im Aufsichtsorgan einer SE

Akad. Rat a. Z. Dr. Carmen Freyler, Augsburg, RdA 2021, 118-123

(BAG, Beschluss vom 18.8.2020 – 1 ABR 43/18 (A))

(eh)

Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern bei Streik im Einsatzbetrieb

RAinnen Dr. Gudrun Germakowski/Dr. Sandra Urban-Crell, Düsseldorf, RdA 2021, 123-125

(BVerfG, Beschluss vom 19.6.2020 – 1 BvR 842/17)

(eh) 

Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bei Tätigkeit für Haftpflichtversicherer 

Wiss. Mit. Lena Özman, Köln, NJW 2021, 1241-1242

(BGH, Urteil vom 2.11.2020 – AnwZ (Brfg) 24/19)

(hl)

Keine vorzeitige Altersrente – mittelbare Diskriminierung von Frauen 

RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2021, 179

(EuGH, Urteil vom 21.1.2021 – Rs. C-843/19)

(hl)

Annahmeverzugsvergütung und leidensgerechter Arbeitsplatz

RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2021, 179-180

(BAG, Urteil vom 14.10.2020 – 5 AZR 649/19)

(hl)

Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternurlaub 

RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2021, 180

(EuGH, Urteil vom 25.2.2021 – Rs. C-129/20)

(hl)

Dauer der Sperrzeit im Fall gestaffelter Sperrzeiten

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 548

(Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld – § 159 SGB III, Ruhen bei Sperrzeit, Aktualisierungsstand 01/2021, FW 159.4.)

(hl)

Wichtiger Grund bei Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 548

(Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld – § 159 SGB III, Ruhen bei Sperrzeit, Aktualisierungsstand 01/2021, FW 159.1.2.6 f.)

(hl)

Härtefallregelung auch beim Anspruch auf Ausbildungsgeld

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 548

(BSG, Urteil vom 14.10.2020 – B 11 AL 2/20 R; Bundes-AfA, Weisung 202103006 vom 3.3.2021, Gz. GR 23-75122/7019)

(hl)

Anforderungen an die Beschäftigungslosigkeit im leistungsrechtlichen Sinne

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 548

(BSG, Urteil vom 24.6.2020 – B 11 AL 3/19 R)

(hl)

Zustimmungsersetzungsverfahren ist nicht erledigt, wenn Age währenddessen vorsorglich erneut kündigt

RAin Dr. Jessica Blattner, Bonn, DB 2021, 905-906

(BAG, Urteil vom 1.10.2020 – 2 AZR 238/20)

(hl)

Zur materiellen Wirksamkeitsfiktion der §§ 4, 7 KSchG bei einem unselbstständigen Rechtsmittel

RAin Greta Luise Groffy / RAin Martina Dierks, Hamburg, DB 2021, 907

(BAG, Urteil vom 10.12.2020 – 2 AZR 308/20)

(hl)

Nettolohnklage – Schlüssige Darlegung einer Nettolohnvereinbarung – Arbeitsvertrag für „geringfügig entlohnte Beschäftigte“

RA Rudolf Hahn, Erfurt, DB 2021, 908

(BAG, Urteil vom 23.9.2020 – 5 AZR 251/19)

(hl)

BAG klärt wichtige Fragen zum anspruchsberechtigten Personenkreis, Adressaten und Inhalt des Auskunftsanspruchs nach dem Entgelttransparenzgesetz

RAin Nicola Dienst, Köln, BB 2021, 1024

(BAG, Urteil vom 25.6.2020 – 8 AZR 145/19)

(hl)

Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang während der Insolvenz 

Wiss. Mit. Robert Weber, LL. M., Leipzig , NZA-RR 2021, 275

(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 3.12.2020 – 10 Ca 3223/20)

(hl)

Tarifregelungen zur Höchstüberlassungsdauer bei Leiharbeit als Inhaltsnormen iSd § 4 I TVG 

Wiss. Mit. Stephan Sura , Köln, NZA-RR 2021, 276

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 2.12.2020 – 4 Sa 16/20)

(hl)

Zulässigkeit geringerer Nachtarbeitszuschläge 

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 277

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.11.2020 – 5 Sa 240/20)

(hl)

Unwirksame Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung 

RA Pascal Verma / Wiss. Mit. David K. Takacs, Hamburg, NZA-RR 2021, 278

(LAG Hamm, Urteil vom 29.1.2021 – 1 Sa 954/20)

(hl)

Crowdworker: Arbeitnehmer, Heimarbeiter oder Solo-Selbstständige? 

Dr. Dietmar Martina, MBA, Remagen, NZA 2021, 616-620

(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 102/20)

(hl)

Tätigkeit in Corona-Impf- und Testzentren 

RiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 626

(OFD Frankfurt, Schr. v. 15.3.2021 – S 2331 A – 49 – St 210)

(hl)

Aufwendungen für einen Schulhund sind (anteilig) Werbungskosten 

RiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 626

(BFH, Urteil vom 14.1.2021 – VI R 15/19)

(hl)

Entfernungspauschale bei Zeitarbeitern

RiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 626

(FG Niedersachsen, Urteil vom 28.5.2020 – 1 K 382/16)

(hl)

Crowdworker: Arbeitnehmer, Heimarbeiter oder Solo-Selbstständige? 

RA Dr. Christian Ley, München, BB 2021, 1152

(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 102/20)

(hl)